Darstellung von Kindesmissbrauchshandlungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Welche Einheiten bei Polizei und im Bundeskriminalamt sind mit dem Straftatbestand Kinderpornografie befasst? Wie viele PolizistInnen recherchieren und ermitteln nach Tätern für dieses Verbrechen und wie viele versuchen Opfer zu identifizieren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Darstellung von Kindesmissbrauchshandlungen [#2294]
Datum
1. Juni 2021 16:21
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche Einheiten bei Polizei und im Bundeskriminalamt sind mit dem Straftatbestand Kinderpornografie befasst? Wie viele PolizistInnen recherchieren und ermitteln nach Tätern für dieses Verbrechen und wie viele versuchen Opfer zu identifizieren?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch durch die Kriminalpolizei in Österreich erfolgt a…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Zl. 2021-0.431.477: Darstellung von Kindesmissbrauchshandlungen [#2294] - Beantwortung der Anfrage nach §§ 2, 3 AuskunftspflichtG
Datum
17. Juni 2021 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch durch die Kriminalpolizei in Österreich erfolgt auf mehreren Ebenen: Die Zuständigkeit zur Verfolgung derartiger Straftaten obliegt grundsätzlich dem örtlich zuständigen Landeskriminalamt (LKA), wobei in jedem LKA ein auf Sexualstraftaten spezialisierter Ermittlungsbereich eingerichtet ist. Ergänzend dazu verfügt jedes Bundesland auf Ebene der nachgeordneten Dienststellen, wie Stadtpolizeikommanden und Polizeiinspektionen, besonders geschulte Beamte/innen, welche die Kolleginnen und Kollegen in den LKA entweder unterstützen oder auch, unter der Fachaufsicht des LKA, die Ermittlungen im Einzelfall übernehmen und eigenverantwortlich erledigen. Da es sich insbesondere bei Online Kindesmissbrauch um ein globales Phänomen handelt, dessen Bekämpfung sich nur im Wege der internationalen Polizeizusammenarbeit bewerkstelligen lässt, wurde im Dezember 2018 im Bundeskriminalamt ein auf Sexualstraftaten und Kinderpornografie spezialisiertes Referat II/BK/3.2.7 eingerichtet. Das Referat versteht sich als zentrale Ansprechstelle für alle nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden sowie für NGOs und Internetservice Provider, und steht mit dem European Cybercrime Centre (EC3) bei Europol sowie mit Interpol in ständigem Austausch. Für die Praxis heißt das Folgendes: Das Referat II/BK/3.2.7 übernimmt Sachverhalte aus dem Ausland, stellt durch Ermittlungen die jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten innerhalb von Österreich fest und leitet die Sachverhalte an die örtlich zuständigen LKA für weiterführende Ermittlungen weiter. Komplexe und/oder bundesländerübergreifende Ermittlungsakte werden auch direkt von den Ermittlerinnen und Ermittlern des Bundeskriminalamtes erledigt. Zu den Zahlen: In Österreich sind rund 177 Beamten/innen mit Ermittlungen im Bereich Kinderpornografie und Kindesmissbrauch Online betraut. * Im Bundeskriminalamt, Referat II/BK/3.2.7: 6 Ermittler/innen * In den Landeskriminalämtern, Ermittlungsbereich 03 Sexualstraftaten: rund 53 Ermittler/innen * Besonders geschulte BeamtInnen auf Ebene der nachgeordneten Dienststellen (wie SPK und PI): rund 118 Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,