Digitale Identität als Biometrieregister?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

S.g. Fr. Ministerin Dr. Schramböck,

ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen:

1) Werden bei freiwilligem Verzicht auf die eID die biometrischen Daten (inbes. Foto) weiterhin im eID-Register gespeichert und lediglich die eID des Bürgers auf "inaktiv" gesetzt oder wie bisher die Daten ausschließlich für die Ausweisproduktion dem Dienstleister (OeSD) überlassen und anschließend gelöscht?

1a) Falls eine dauerhafte Speicherung der Fotos in Registern in Zukunft selbst bei Verzicht auf die eID stattfinden soll: Welche Stellen sollen Zugriff bekommen? Wie findet dieser Zugriff statt (vollautomatisiert oder per Anfrage)? Wie ist der Rechtsschutz gewährleistet bzw. erfahren betroffene Bürger, wer ihre Daten abgerufen hat?

1b) Wird es die Möglichkeit geben, wie bisher eine eID ohne Foto zu haben - als reine digitale Signatur (Bürgerkarte/Handysignatur) zum Vertragsabschluss statt als digitalen Ausweis ?

2) Wie ist das geplante Vorgehen bei der "eCard Neu" mit Foto? Ist auch hier eine dauerhafte Speicherung geplant?

2a) Falls eine dauerhafte Speicherung der Fotos in Zukunft bei eCard-Beantragung stattfinden soll: Welche Stellen sollen Zugriff bekommen? Wie findet dieser Zugriff statt (vollautomatisiert oder per Anfrage)? Wie ist der Rechtsschutz gewährleistet bzw. erfahren betroffene Bürger, wer ihre Daten abgerufen hat?

3) Ist es bewusst so, dass geplant ist, dass Führerscheine als erste "digitalisiert" werden, da hierbei ja seit 2006 (FSG-Novelle im Zuge der Einführung der Scheckkartenführerscheine) auch das Foto vorliegt?

4) Wird die Erstellung der eID als "Opt-In" oder "Opt-Out" Variante realisiert?
In den Medien wird dazu kolportiert: "Wir alle bekommen eine digitale Identität".

4a) Falls "Opt-Out": Wie ist das geplante Prozedere? Werden Antragssteller vom Pass-Service dazu bei der nächsten Beantragung aufgeklärt oder muss erst explizit darauf hinweisen?

Ich erlaube mir Ihre Antworten an den Verein "epicenter.works" weiterzuleiten und/oder diese auf der Plattform "FragDenStaat.at" zu publizieren. Die Beantwortung per Email ist zulässig.

Danke für Ihre Antwort,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2018
  • Frist
    14. März 2018
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Digitale Identität als Biometrieregister? [#873]
Datum
17. Januar 2018 04:56
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
S.g. Fr. Ministerin Dr. Schramböck, ich ersuche um Beantwortung folgender Fragen: 1) Werden bei freiwilligem Verzicht auf die eID die biometrischen Daten (inbes. Foto) weiterhin im eID-Register gespeichert und lediglich die eID des Bürgers auf "inaktiv" gesetzt oder wie bisher die Daten ausschließlich für die Ausweisproduktion dem Dienstleister (OeSD) überlassen und anschließend gelöscht? 1a) Falls eine dauerhafte Speicherung der Fotos in Registern in Zukunft selbst bei Verzicht auf die eID stattfinden soll: Welche Stellen sollen Zugriff bekommen? Wie findet dieser Zugriff statt (vollautomatisiert oder per Anfrage)? Wie ist der Rechtsschutz gewährleistet bzw. erfahren betroffene Bürger, wer ihre Daten abgerufen hat? 1b) Wird es die Möglichkeit geben, wie bisher eine eID ohne Foto zu haben - als reine digitale Signatur (Bürgerkarte/Handysignatur) zum Vertragsabschluss statt als digitalen Ausweis ? 2) Wie ist das geplante Vorgehen bei der "eCard Neu" mit Foto? Ist auch hier eine dauerhafte Speicherung geplant? 2a) Falls eine dauerhafte Speicherung der Fotos in Zukunft bei eCard-Beantragung stattfinden soll: Welche Stellen sollen Zugriff bekommen? Wie findet dieser Zugriff statt (vollautomatisiert oder per Anfrage)? Wie ist der Rechtsschutz gewährleistet bzw. erfahren betroffene Bürger, wer ihre Daten abgerufen hat? 3) Ist es bewusst so, dass geplant ist, dass Führerscheine als erste "digitalisiert" werden, da hierbei ja seit 2006 (FSG-Novelle im Zuge der Einführung der Scheckkartenführerscheine) auch das Foto vorliegt? 4) Wird die Erstellung der eID als "Opt-In" oder "Opt-Out" Variante realisiert? In den Medien wird dazu kolportiert: "Wir alle bekommen eine digitale Identität". 4a) Falls "Opt-Out": Wie ist das geplante Prozedere? Werden Antragssteller vom Pass-Service dazu bei der nächsten Beantragung aufgeklärt oder muss erst explizit darauf hinweisen? Ich erlaube mir Ihre Antworten an den Verein "epicenter.works" weiterzuleiten und/oder diese auf der Plattform "FragDenStaat.at" zu publizieren. Die Beantwortung per Email ist zulässig. Danke für Ihre Antwort,
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr Mail. Zu Ihrer Anfrage dürfen wir Ihnen nach Rücksprache mit un…
Von
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Betreff
Digitale Identität als Biometrieregister? [#873]
Datum
23. Februar 2018 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr Mail. Zu Ihrer Anfrage dürfen wir Ihnen nach Rücksprache mit unseren Fachabteilungen folgendes mitteilen. 1) Werden bei freiwilligem Verzicht auf die eID die biometrischen Daten (inbes. Foto) weiterhin im eID-Register gespeichert und lediglich die eID des Bürgers auf "inaktiv" gesetzt oder wie bisher die Daten ausschließlich für die Ausweisproduktion dem Dienstleister (OeSD) überlassen und anschließend gelöscht? Ein E-ID-Register wird es nicht geben. Eine Registrierung der Funktion E-ID erfolgt bei ausdrücklichem Widerspruch nicht. 1a) Falls eine dauerhafte Speicherung der Fotos in Registern in Zukunft selbst bei Verzicht auf die eID stattfinden soll: Welche Stellen sollen Zugriff bekommen? Wie findet dieser Zugriff statt (vollautomatisiert oder per Anfrage)? Wie ist der Rechtsschutz gewährleistet bzw. erfahren betroffene Bürger, wer ihre Daten abgerufen hat? Siehe Beantwortung zu Frage 1. 1b) Wird es die Möglichkeit geben, wie bisher eine eID ohne Foto zu haben - als reine digitale Signatur (Bürgerkarte/Handysignatur) zum Vertragsabschluss statt als digitalen Ausweis ? Nein. 2) Wie ist das geplante Vorgehen bei der "eCard Neu" mit Foto? Ist auch hier eine dauerhafte Speicherung geplant? Hierzu besteht eine enge Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien über die weitere gesetzlich vorgesehene Vorgangsweise. 2a) Falls eine dauerhafte Speicherung der Fotos in Zukunft bei eCard-Beantragung stattfinden soll: Welche Stellen sollen Zugriff bekommen? Wie findet dieser Zugriff statt (vollautomatisiert oder per Anfrage)? Wie ist der Rechtsschutz gewährleistet bzw. erfahren betroffene Bürger, wer ihre Daten abgerufen hat? Siehe Antwort zu Frage 2). 3) Ist es bewusst so, dass geplant ist, dass Führerscheine als erste "digitalisiert" werden, da hierbei ja seit 2006 (FSG-Novelle im Zuge der Einführung der Scheckkartenführerscheine) auch das Foto vorliegt? Die Überlegung, für Umsetzungsmöglichkeiten insbesondere auch den Führerschein zu evaluieren, ist auf die breite Nutzungsmöglichkeit und die Relevanz im täglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger zurückzuführen. 4) Wird die Erstellung der eID als "Opt-In" oder "Opt-Out" Variante realisiert? In den Medien wird dazu kolportiert: "Wir alle bekommen eine digitale Identität". Eine Registrierung des E-ID hat im Rahmen der Ausstellung eines Reisedokumentes von Amts wegen zu erfolgen, darüber hinaus ist eine Antragsmöglichkeit gesetzlich vorgesehen. Widerspricht der Betroffene ausdrücklich, so wird für ihn kein E-ID registriert (Opt-Out). 4a) Falls "Opt-Out": Wie ist das geplante Prozedere? Werden Antragssteller vom Pass-Service dazu bei der nächsten Beantragung aufgeklärt oder muss erst explizit darauf hinweisen? Die konkrete Ausgestaltung des Registrierungsprozesses ist derzeit Gegenstand von intensiven Gesprächen des BMI unter Einbindung insbesondere von Vertretern der Länder. Ich hoffe, wir konnten Ihnen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen,