Diskriminierung bei elektronischer Akteneinsicht am Bundesverwaltungsgericht Wien

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Je nachdem, von welcher Gerichtsabteilung ein Verfahren am Bundesverwaltungsgericht Wien behandelt wird, erhält man als Verfahrenspartei entweder anstandslos elektronische Akteneinsicht via einem per E-Mail zugesandten Download-Link zu einem Archiv auf (dem hierzu eingerichteten System) https://cryptshare.justiz.gv.at oder aber es wird einem als Verfahrenspartei die elektronische Akteneinsicht unter Angabe von fadenscheinigen, bisweilen rechtlich nicht haltbaren Gründen verweigert.

Diese Diskriminierung von Verfahrensparteien bei elektronischer Akteneinsicht durch das Bundesverwaltungsgericht wirft grundsätzliche Fragen auf.

Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Frage begehrt.
1) Was sind die rechtlichen Grundlagen für diese Diskriminierung von Verfahrensparteien bei elektronischer Akteneinsicht durch das Bundesverwaltungsgericht?
Es wird höflichst um Zugang zu allen im Wirkungsbereich des Bundesverwaltungsgerichts vorhandenen und verfügbaren Dokumente ersucht, welche derartige rechtliche Grundlagen beinhalten!

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen welche als Verfahrenspartei beim Bundesverwaltungsgericht elektronische Akteneinsicht begehren.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    20. April 2026
  • Frist
    18. Mai 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Je nachdem, von welcher Gerichtsabteilung ein Verfahren am Bundesverwaltungsgericht …
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Diskriminierung bei elektronischer Akteneinsicht am Bundesverwaltungsgericht Wien [#4736]
Datum
20. April 2026 21:09
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Je nachdem, von welcher Gerichtsabteilung ein Verfahren am Bundesverwaltungsgericht Wien behandelt wird, erhält man als Verfahrenspartei entweder anstandslos elektronische Akteneinsicht via einem per E-Mail zugesandten Download-Link zu einem Archiv auf (dem hierzu eingerichteten System) https://cryptshare.justiz.gv.at oder aber es wird einem als Verfahrenspartei die elektronische Akteneinsicht unter Angabe von fadenscheinigen, bisweilen rechtlich nicht haltbaren Gründen verweigert. Diese Diskriminierung von Verfahrensparteien bei elektronischer Akteneinsicht durch das Bundesverwaltungsgericht wirft grundsätzliche Fragen auf. Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Frage begehrt. 1) Was sind die rechtlichen Grundlagen für diese Diskriminierung von Verfahrensparteien bei elektronischer Akteneinsicht durch das Bundesverwaltungsgericht? Es wird höflichst um Zugang zu allen im Wirkungsbereich des Bundesverwaltungsgerichts vorhandenen und verfügbaren Dokumente ersucht, welche derartige rechtliche Grundlagen beinhalten! Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen welche als Verfahrenspartei beim Bundesverwaltungsgericht elektronische Akteneinsicht begehren. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4736/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informat…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Diskriminierung bei elektronischer Akteneinsicht am Bundesverwaltungsgericht Wien [#4736]
Datum
21. April 2026 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz können mündlich (z.B. telefonisch), schriftlich (z.B. postalisch) oder in elektronischer Form über das auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter https://www.bmj.gv.at/service/Informati… dafür vorgesehene Webformular eingebracht werden. Mit freundlichen Grüßen