Donau, Belgrader Konvention
Anfrage an:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Ist es möglich, daß Angehörige irgend eines Staates auf einem Schiff zB unter der Flagge von Kanada auf der Donau in Österreich einen Coffeeshop (Cannabis Geschäft) bzw eine Cannabis Plantage betreiben? Falls Ja, wie viele blaue Kegel muß das Schiff führen?
Ich hab das schon mal 2014 mit einer kleinen Cannabis Plantage im Behördenhafen von Hainburg ausprobiert. Damals hab ich mich auf die Belgrader Konvention (Artikel 1 und 27) der Donaukommission berufen. Die Geschichte ist unentschieden ausgegangen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. März 2021
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19. Mai 2021
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