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Drohnen
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Der Betrieb über Menschenansammlungen ist gemäß Pkt. 4.3.1.2 der Verordnung LBTH 67 nur mit gesonderter Bewilligung im Einzelfall zulässig. Wurde für die Polizeidrohnen trotzdem eine Pauschalbewilligung für Flüge über Menschenansammlungen erteilt oder muss durch die Polizei für jede Veranstaltung bei der Austro Control um eine Bewilligung angesucht werden?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum16. Februar 2020
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12. April 2020
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Für diejenigen, die sich ein besseres Bild über das Verhalten der Austro Control machen möchten, verweise ich auf folgende Anfragen:
https://fragdenstaat.at/a/1816
https://fragdenstaat.at/a/1970
https://fragdenstaat.at/a/1806