Drohnen
Der Betrieb über Menschenansammlungen ist gemäß Pkt. 4.3.1.2 der Verordnung LBTH 67 nur mit gesonderter Bewilligung im Einzelfall zulässig. Wurde für die Polizeidrohnen trotzdem eine Pauschalbewilligung für Flüge über Menschenansammlungen erteilt oder muss durch die Polizei für jede Veranstaltung bei der Austro Control um eine Bewilligung angesucht werden?
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Datum16. Februar 2020
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12. April 2020
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- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Drohnen [#1885]
- Datum
- 16. Februar 2020 14:06
- An
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 16. Februar 2020 15:12
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH
- Betreff
- Re: Drohnen [#1885]
- Datum
- 26. Februar 2020 09:53
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Für diejenigen, die sich ein besseres Bild über das Verhalten der Austro Control machen möchten, verweise ich auf folgende Anfragen:
https://fragdenstaat.at/a/1816
https://fragdenstaat.at/a/1970
https://fragdenstaat.at/a/1806