Drohnen
- Anfrage an:
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage muss klassifiziert werden
- Zusammenfassung der Anfrage
Der Betrieb über Menschenansammlungen ist gemäß Pkt. 4.3.1.2 der Verordnung LBTH 67 nur mit gesonderter Bewilligung im Einzelfall zulässig. Wurde für die Polizeidrohnen trotzdem eine Pauschalbewilligung für Flüge über Menschenansammlungen erteilt oder muss durch die Polizei für jede Veranstaltung bei der Austro Control um eine Bewilligung angesucht werden?
Korrespondenz
-
Frist: – 12.04.2020
- 16. Feb 2020
- 27. Feb
- 10. Mär
- 21. Mär
- 12. Apr 2020
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Drohnen [#1885]
- Datum
- 16. Februar 2020 14:06
- An
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail erfolgreich abgeschickt!
- 11 Monate, 1 Woche her16. Februar 2020 15:12: Anfragesteller/in hat eine Nachricht an Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH gesendet.
- Von
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH
- Betreff
- Eingangsbestätigung: Drohnen [#1885] [ID#ad6-407655]
- Datum
- 16. Februar 2020 15:12
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
- 11 Monate, 1 Woche her16. Februar 2020 15:13: Nachricht von Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH erhalten.
- Von
- Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH
- Betreff
- Re: Drohnen [#1885]
- Datum
- 26. Februar 2020 09:53
- 10 Monate, 3 Wochen her26. Februar 2020 09:54: Nachricht von Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH erhalten.
- Günter Redtenbacher schrieb am 14. Juli 2020 11:54:
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Diese Antwort der Austro Control ist wieder einmal typisch für die Austro Control. Es wird nicht auf die Frage eingegangen ... Alles lesen
Diese Antwort der Austro Control ist wieder einmal typisch für die Austro Control. Es wird nicht auf die Frage eingegangen und es werden Gesetzesstellen angeführt, die nichts daran ändern, dass die Austro Control gegen ihre eigene Verordnung LBTH 67 verstossen hat und für die Polizeidrohnen rechtswidrig Betriebsbewilligungen ausgestellt hat. Ich ersuche den Verfasser dieser Anfrage mit mir über meine E-Mailadresse redtenbacher@gmx.net Kontakt aufzunehmen zwecks juristischer Unterstützung bei der Anforderung des von der Austro Control auszufertigenden Bescheides wegen der Nichtbeantwortung dieser Anfrage.
Für diejenigen, die sich ein besseres Bild über das Verhalten der Austro Control machen möchten, verweise ich auf folgende Anfragen:
https://fragdenstaat.at/a/1816
https://fragdenstaat.at/a/1970
https://fragdenstaat.at/a/1806