EFO EB250 S

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich habe dieses Fahrzeug um 1500 Euro gekauft um mir den Alltag zu erleichtern und das Auto zum Einkaufen nicht mehr zu verwenden in der Stadt! Jetzt habe ich vom Händler diese Nachricht bekommen:
Wir versuchen schon seit mehr als einem halben Jahr darauf aufmerksam zu machen, das die 36. Novelle der StVO zum Vollchaos führen wird, aber unser Gesetzgeber hat sich davon leider wenig beeindrucken lassen und so sind ab 1.5.2026 (mit Übergangsfrist bis 1.10.2026) ALLE zweirädrigen Fahrzeuge zum Sitzen und OHNE Pedale zum Treten am Radweg verboten. Diese Fahrzeuge MÜSSEN angemeldet werden und dürfen nur mit Helm-, Führerschein- und Kennzeichenpflicht auf der Straße bewegt werden.

Angemeldet kann das Fahrzeug aber nur dann werden wenn COC Papiere mit der passenden Fahrgestellnummer beim Kauf mitgeliefert wurden. Ohne COC-Papiere erhält das Fahrzeug niemals eine Zulassung in Österreich.

Was soll ich jetzt ab Oktober mit dem Fahrzeug machen? 1500.- Euro Kaufpreis beim österreichischen Händler (nicht im dubiosen Online Handel)
Bitte um eine Lösung, ich bin ein Pensionist, und kein Millionär!

Warte auf Antwort

  • Datum
    15. April 2026
  • Frist
    13. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
EFO EB250 S [#4712]
Datum
15. April 2026 08:21
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich habe dieses Fahrzeug um 1500 Euro gekauft um mir den Alltag zu erleichtern und das Auto zum Einkaufen nicht mehr zu verwenden in der Stadt! Jetzt habe ich vom Händler diese Nachricht bekommen: Wir versuchen schon seit mehr als einem halben Jahr darauf aufmerksam zu machen, das die 36. Novelle der StVO zum Vollchaos führen wird, aber unser Gesetzgeber hat sich davon leider wenig beeindrucken lassen und so sind ab 1.5.2026 (mit Übergangsfrist bis 1.10.2026) ALLE zweirädrigen Fahrzeuge zum Sitzen und OHNE Pedale zum Treten am Radweg verboten. Diese Fahrzeuge MÜSSEN angemeldet werden und dürfen nur mit Helm-, Führerschein- und Kennzeichenpflicht auf der Straße bewegt werden. Angemeldet kann das Fahrzeug aber nur dann werden wenn COC Papiere mit der passenden Fahrgestellnummer beim Kauf mitgeliefert wurden. Ohne COC-Papiere erhält das Fahrzeug niemals eine Zulassung in Österreich. Was soll ich jetzt ab Oktober mit dem Fahrzeug machen? 1500.- Euro Kaufpreis beim österreichischen Händler (nicht im dubiosen Online Handel) Bitte um eine Lösung, ich bin ein Pensionist, und kein Millionär!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4712/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in