EFO EB250 S

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ich habe dieses Fahrzeug um 1500 Euro gekauft um mir den Alltag zu erleichtern und das Auto zum Einkaufen nicht mehr zu verwenden in der Stadt! Jetzt habe ich vom Händler diese Nachricht bekommen:
Wir versuchen schon seit mehr als einem halben Jahr darauf aufmerksam zu machen, das die 36. Novelle der StVO zum Vollchaos führen wird, aber unser Gesetzgeber hat sich davon leider wenig beeindrucken lassen und so sind ab 1.5.2026 (mit Übergangsfrist bis 1.10.2026) ALLE zweirädrigen Fahrzeuge zum Sitzen und OHNE Pedale zum Treten am Radweg verboten. Diese Fahrzeuge MÜSSEN angemeldet werden und dürfen nur mit Helm-, Führerschein- und Kennzeichenpflicht auf der Straße bewegt werden.

Angemeldet kann das Fahrzeug aber nur dann werden wenn COC Papiere mit der passenden Fahrgestellnummer beim Kauf mitgeliefert wurden. Ohne COC-Papiere erhält das Fahrzeug niemals eine Zulassung in Österreich.

Was soll ich jetzt ab Oktober mit dem Fahrzeug machen? 1500.- Euro Kaufpreis beim österreichischen Händler (nicht im dubiosen Online Handel)
Bitte um eine Lösung, ich bin ein Pensionist, und kein Millionär!

Ergebnis der Anfrage

Letzte Anfrage war:
Was soll ich mit dem Fahrzeug nach dem 1. Oktober machen? Gibt's eine Möglichkeit, oder muss ich, wenn ich nicht illegal unterwegs sein will, dann den EFO EB250S entsorgen? Soll heißen 1500.- Euro Kaufpreis für ein voll funktionsfähiges "Fahrrad" verlieren …
Das wurde nicht beantwortet!

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2026
  • Frist
    13. Mai 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
EFO EB250 S [#4712]
Datum
15. April 2026 08:21
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ich habe dieses Fahrzeug um 1500 Euro gekauft um mir den Alltag zu erleichtern und das Auto zum Einkaufen nicht mehr zu verwenden in der Stadt! Jetzt habe ich vom Händler diese Nachricht bekommen: Wir versuchen schon seit mehr als einem halben Jahr darauf aufmerksam zu machen, das die 36. Novelle der StVO zum Vollchaos führen wird, aber unser Gesetzgeber hat sich davon leider wenig beeindrucken lassen und so sind ab 1.5.2026 (mit Übergangsfrist bis 1.10.2026) ALLE zweirädrigen Fahrzeuge zum Sitzen und OHNE Pedale zum Treten am Radweg verboten. Diese Fahrzeuge MÜSSEN angemeldet werden und dürfen nur mit Helm-, Führerschein- und Kennzeichenpflicht auf der Straße bewegt werden. Angemeldet kann das Fahrzeug aber nur dann werden wenn COC Papiere mit der passenden Fahrgestellnummer beim Kauf mitgeliefert wurden. Ohne COC-Papiere erhält das Fahrzeug niemals eine Zulassung in Österreich. Was soll ich jetzt ab Oktober mit dem Fahrzeug machen? 1500.- Euro Kaufpreis beim österreichischen Händler (nicht im dubiosen Online Handel) Bitte um eine Lösung, ich bin ein Pensionist, und kein Millionär!
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4712/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthalt…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ: 2026-0.329.221, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu EFO EB250 S
Datum
11. Mai 2026 10:12
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
bmimi-elak-erledigung-ifg-uig-ua.pdf
283,7 KB
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Guten Tag, Ich habe diese Information vom Importeur bekommen, EB250S ist leider nicht Zulassungsfähig. Es fehlt…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ: 2026-0.329.221, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu EFO EB250 S [#4712]
Datum
12. Mai 2026 13:22
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich habe diese Information vom Importeur bekommen, EB250S ist leider nicht Zulassungsfähig. Es fehlt an Technischen Funktionen sowie Genehmigungen die einem Moped entsprechen. Das EB250S ist leider ab 1. 10. Nicht mehr im Straßenverkehr legal fahrbar. muss ich das Fahrzeug ab 1.Oktober entsorgen, oder sehen Sie eine Möglichkeit, eine Lösung zu finden? Vielleicht zur Erinnerung, 1500.- Kaufpreis innerhalb 2 Jahren, durch eine Gesetzesnovelle, zu vernichten! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4712/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>