Eigentum von Versorgungswerken

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Gehören die Rentenanwartschaften von Mitgliedern eines Versorgungswerks, entstanden aus ihren Beiträgen ohne Zuschüsse, zum Eigentum des Versorgungswerkes oder nicht, weil VW Treuhänder dieser Gelder sind ?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    1. April 2025
  • Frist
    27. Mai 2025
  • Ein:e Follower:in
Susanne Dr.von Garrel
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Susanne Dr.von Garrel
Betreff
Eigentum von Versorgungswerken [#3367]
Datum
1. April 2025 23:33
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Gehören die Rentenanwartschaften von Mitgliedern eines Versorgungswerks, entstanden aus ihren Beiträgen ohne Zuschüsse, zum Eigentum des Versorgungswerkes oder nicht, weil VW Treuhänder dieser Gelder sind ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Susanne Dr.von Garrel Anfragenr: 3367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3367/ Postanschrift Susanne Dr.von Garrel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Susanne Dr.von Garrel
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrte Fr. Dr. von Garrel, Ihre Eingabe scheint sich auf die deutsche Rechtslage zu beziehen, die nicht in …
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Eigentum von Versorgungswerken [#3367]
Datum
2. April 2025 08:56
Status
Sehr geehrte Fr. Dr. von Garrel, Ihre Eingabe scheint sich auf die deutsche Rechtslage zu beziehen, die nicht in den Auskunftsbereich des Bundesministeriums für Justiz Wien fällt. Darüber hinaus werden generell keine Rechtsauskünfte auf Basis realer oder hypothetischer Sachverhalte (Rechtsberatung) erteilt; auch diese fallen nicht unter das Auskunftspflichtgesetz. Die Rechtsmeinung einer Behörde zu einem bestimmten Sachverhalt ist – anders als etwa die Mitteilung des Inhalts einer bestimmten Vorschrift oder der Hinweis, in welcher Rechtsvorschrift eine Angelegenheit geregelt ist – eine Rechtsauskunft, die nicht dem AuskunftspflichtG unterliegt. Das Auskunftsrecht soll der Partei nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Bewertung, zugänglich machen (VwGH 25.3.2010, 2010/04/0019). Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft zu beantragen (§ 4 Auskunftspflichtgesetz). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Sie können den Antrag entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen oder Ihre Identität mit einem Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerschein nachweisen. Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt Österreich – Dienststelle Sonderzuständigkeit melden. Der Bescheid wird im Wesentlichen dieselbe Begründung enthalten, Sie aber in den Stand versetzen, ein Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen Mit freundlichen Grüßen
Susanne Dr.von Garrel
Guten Tag, bedanke mich sehr, erledigt. Mit freundlichen Grüßen Susanne Dr.von Garrel Anfragenr: 3367 Antwort…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Susanne Dr.von Garrel
Betreff
AW: Eigentum von Versorgungswerken [#3367]
Datum
6. April 2025 13:11
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bedanke mich sehr, erledigt. Mit freundlichen Grüßen Susanne Dr.von Garrel Anfragenr: 3367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3367/ Postanschrift Susanne Dr.von Garrel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>