Eigentumsdelikte mit Automaten-Glücksspielhintergrund seit 2000

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In den Medien wird oft von einer Erhöhung der Kriminalitätsrate aufgrund von Automatenspielsucht berichtet. In diesem Sinne möchte ich die Anzahl von Eigentums/Vermögensdelikten seit 2000 in Wien wissen, die einen Automatenglücksspielsucht-Hintergrund haben. Außerdem von Interesse ist die Prozentzahl an den gesamten Eigentums/Vermögensdelikten in Wien. Ebenso möchte ich die Aufschlüsselung nach Wiener Bezirken wissen.
Um eine eventuelle Kausalität bzw Korrelation untersuchen zu können, möchte ich außerdem die Entwicklung der Anzahl der genehmigten aufgestellten Automaten (Einzelaufstellung + Hallen, ohne Casinos) seit 2000, aufgeschlüsselt nach Bezirken, wissen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juni 2014
  • Frist
    1. August 2014
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
6. Juni 2014 11:10
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In den Medien wird oft von einer Erhöhung der Kriminalitätsrate aufgrund von Automatenspielsucht berichtet. In diesem Sinne möchte ich die Anzahl von Eigentums/Vermögensdelikten seit 2000 in Wien wissen, die einen Automatenglücksspielsucht-Hintergrund haben. Außerdem von Interesse ist die Prozentzahl an den gesamten Eigentums/Vermögensdelikten in Wien. Ebenso möchte ich die Aufschlüsselung nach Wiener Bezirken wissen. Um eine eventuelle Kausalität bzw Korrelation untersuchen zu können, möchte ich außerdem die Entwicklung der Anzahl der genehmigten aufgestellten Automaten (Einzelaufstellung + Hallen, ohne Casinos) seit 2000, aufgeschlüsselt nach Bezirken, wissen.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
20. Juni 2014 13:51
Status
Information nicht vorhanden
Nicht-öffentliche Anhänge:
193972-Six-17.06..doc
130,5 KB