Einsatzhandbücher und Ausbildungsunterlagen der Polizei

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Welche der in der Polizei- und Kriminalpolizeilichen Ausbildung und Praxis genutzten Unterlagen sind für die Öffentlichkeit zugänglich und welche nicht?

Als Konkrete Beispiele würde mich der Inhalt der Kriminalistischen Leitfadens (KLF) sowie anderer Ausbildungsunterlagen und Einsatzhandbücher, welche z.b. im Magazin "Öffentliche Sicherheit" genannt werden, interessieren.

Sind Ausbildungsunterlagen für den Polizeidienst grundsätzlich öffentlich (also für Nicht-Polizeischüler) beziehbar?

Im Falle der Nichtzugänglichkeit von Materialien ersuche ich um Angabe der Rechtsgrundlage (z.b. genaue Verordnung), die dies begründet. Anderenfalls ersuche ich um Angabe der Stelle, bei der ich die Informationen einholen kann (z.b. Behörden oder Verlage)

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage war nur teilweise erfolgreich. Zwar weiss ich jetzt, wo ich mir das Polizeirecht kompakt erarbeiten kann, aber die wirklich interessanten Informationen zur Taktik und zu Ermittlungsverfahren erhielt ich nicht.

Ein genauer Grund für die Nicht-Verfügbarkeit der internen SIAK-Ausbildungsunterlagen wurde nicht genannt und gerade die sind interessant, weil sie einen Einblick in die Arbeitsweise der Polizei ermöglichen würden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. März 2017
  • Frist
    26. April 2017
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Einsatzhandbücher und Ausbildungsunterlagen der Polizei [#766]
Datum
1. März 2017 15:21
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche der in der Polizei- und Kriminalpolizeilichen Ausbildung und Praxis genutzten Unterlagen sind für die Öffentlichkeit zugänglich und welche nicht? Als Konkrete Beispiele würde mich der Inhalt der Kriminalistischen Leitfadens (KLF) sowie anderer Ausbildungsunterlagen und Einsatzhandbücher, welche z.b. im Magazin "Öffentliche Sicherheit" genannt werden, interessieren. Sind Ausbildungsunterlagen für den Polizeidienst grundsätzlich öffentlich (also für Nicht-Polizeischüler) beziehbar? Im Falle der Nichtzugänglichkeit von Materialien ersuche ich um Angabe der Rechtsgrundlage (z.b. genaue Verordnung), die dies begründet. Anderenfalls ersuche ich um Angabe der Stelle, bei der ich die Informationen einholen kann (z.b. Behörden oder Verlage)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Beantwortung der Anfrage von der Plattform "Frag den Staat" Melanie MÜLLNER Bundesministerium für Inneres Abtei…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Beantwortung der Anfrage von der Plattform "Frag den Staat"
Datum
24. April 2017 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Melanie MÜLLNER Bundesministerium für Inneres Abteilung I/9 - Sicherheitsakademie Zentrum für Grundausbildung Herrengasse 7 1014 Wien Tel: +43 (0)1 53126 4864 Mobil: +43 (0)664 811 70 24 FAX: +43- (0)1 53126 108539 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.siak.gv.at<http://www.siak.gv.at/>