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Eintragung in den Strafregister

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Werden begangene Straftaten im Strafregisterauszug vermerkt, wenn der Täter geistig abnorm und unzurechnungsfähig bei der Tat war? Sprich wenn er nach §21.1 Untergebracht wurde und eigentlich gem. Strafrecht keine Strafe bekommt. (Keine Strafe ohne Schuld)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2018
  • Frist
    20. April 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Eintragung in den Strafregister [#922]
Datum
23. Februar 2018 11:23
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Werden begangene Straftaten im Strafregisterauszug vermerkt, wenn der Täter geistig abnorm und unzurechnungsfähig bei der Tat war? Sprich wenn er nach §21.1 Untergebracht wurde und eigentlich gem. Strafrecht keine Strafe bekommt. (Keine Strafe ohne Schuld)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
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