Erfassung des Geschlechts bei Anmeldung für Parlamentsbesuch
Guten Tag,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bei der Anmeldung für einen Parlamentsbesuch wird das Geschlecht der Besucher*innen als Pflichtfeld erfasst. Welches berechtigte Interesse liegt für diese Datenverarbeitung vor?
Der Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle) stattfinden. Zu diesem Zweck ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Einige dieser Ausweise (z.B. Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund jedenfalls aus.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Januar 2023
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22. März 2023
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