Erfolg der sogenannten „Corona-Impfungen“

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Es wird immer wieder behauptet, dass mit den sogenannten „Corona-Impfungen“ signifikante Erfolge gegen COVID19 erzielt worden sind. Dazu ein Zitat aus der Frag-den-Staat-Anfragebeantwortung (#2961) „Auch neueste Arbeiten auf überregionaler Ebene belegen dies eindrucksvoll:“ und im verwiesenen Dokument „Findings We found that vaccines reduced deaths by 57% overall (CAT range: 15% to 75%), representing ∼1.4 million lives saved in those aged ≥25 years (range: 0.7 million to 2.6 million): 96% of lives saved were aged ≥60 years and 52% were aged ≥80 years; first boosters saved 51%, and 67% were saved during the Omicron period.“
Wie sollen diese „eindrucksvollen Belege“ unter Berücksichtigung weiterer Erkenntnisse gesehen werden?

1. Es ist vielfach bestätigt, dass ein ausreichend hoher Vitamin-D-Spiegel einem schweren Covid-Verlauf entgegenwirkt.
2. Warum ist das nie offiziell kommuniziert worden?
3. Warum ist diese bekannte Tatsache in der Öffentlichkeit so gut wie möglich verschwiegen worden?
4. Es gibt ausreichend, vorbildlich durchgeführte Studien, die ebenso eindrucksvoll belegen, dass der oftmals diskreditierte Wirkstoff „Ivermectin“ die Hospitalisierungsrate wie auch die Sterberate im Fall einer Erkrankung um den Faktor zwei bis vier verringert.
5. Warum ist dieses wirksame Mittel der Öffentlichkeit verschwiegen worden?
6. Wirkt der „eindrucksvolle Beleg“, der „reduced deaths by 57% overall“ zeigt, nicht äußerst wenig eindrucksvoll im Vergleich zu Faktor zwei bis vier?

Ergebnis der Anfrage

Nachdem der Teil des Auskunftspflichtgesetzes "haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen" hier angeblich nicht gilt, ist diese Anfrage mit Bescheid abgelehnt worden. Und das nach Verstreichen jeglicher Fristen. Es soll sich jeder selbst ein Bild darüber machen, warum das so ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Juni 2024
  • Frist
    19. August 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Erfolg der sogenannten „Corona-Impfungen“ [#3145]
Datum
24. Juni 2024 08:40
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Es wird immer wieder behauptet, dass mit den sogenannten „Corona-Impfungen“ signifikante Erfolge gegen COVID19 erzielt worden sind. Dazu ein Zitat aus der Frag-den-Staat-Anfragebeantwortung (#2961) „Auch neueste Arbeiten auf überregionaler Ebene belegen dies eindrucksvoll:“ und im verwiesenen Dokument „Findings We found that vaccines reduced deaths by 57% overall (CAT range: 15% to 75%), representing ∼1.4 million lives saved in those aged ≥25 years (range: 0.7 million to 2.6 million): 96% of lives saved were aged ≥60 years and 52% were aged ≥80 years; first boosters saved 51%, and 67% were saved during the Omicron period.“ Wie sollen diese „eindrucksvollen Belege“ unter Berücksichtigung weiterer Erkenntnisse gesehen werden? 1. Es ist vielfach bestätigt, dass ein ausreichend hoher Vitamin-D-Spiegel einem schweren Covid-Verlauf entgegenwirkt. 2. Warum ist das nie offiziell kommuniziert worden? 3. Warum ist diese bekannte Tatsache in der Öffentlichkeit so gut wie möglich verschwiegen worden? 4. Es gibt ausreichend, vorbildlich durchgeführte Studien, die ebenso eindrucksvoll belegen, dass der oftmals diskreditierte Wirkstoff „Ivermectin“ die Hospitalisierungsrate wie auch die Sterberate im Fall einer Erkrankung um den Faktor zwei bis vier verringert. 5. Warum ist dieses wirksame Mittel der Öffentlichkeit verschwiegen worden? 6. Wirkt der „eindrucksvolle Beleg“, der „reduced deaths by 57% overall“ zeigt, nicht äußerst wenig eindrucksvoll im Vergleich zu Faktor zwei bis vier?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pfle…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Erfolg der sogenannten „Corona-Impfungen“ [#3145] [20240625-164938210/20240627-162224394]
Datum
27. Juni 2024 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in besten Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)! In Österreich erfasst das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) alle vermuteten Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen, die in Österreich aufgetreten sind und von Angehörigen der Gesundheitsberufe oder von Patient:innen gemeldet werden. Der Bericht über Meldungen vermuteter Nebenwirkungen nach Impfungen zum Schutz vor COVID-19 wird seit Anfang 2021 veröffentlicht und seit 2023 auf eine quartalsmäßige Berichterstattung umgestellt. Alle Berichte sind online verfügbar unter: https://www.basg.gv.at/ueber-uns/covid-19-impfungen?currentPage=1&cHash=37132d2649936e54868788f148770901 Wir verbleiben mit den besten Wünschen und
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte die vorherige E-Mail löschen. Es handelt sich um einen Irrtum!
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Erfolg der sogenannten „Corona-Impfungen“ [#3145] [20240625-164938210/20240627-162748354]
Datum
27. Juni 2024 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte die vorherige E-Mail löschen. Es handelt sich um einen Irrtum!
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Erfolg der sogenannten „Corona-Impfungen“" vom 24.06.2024 (#3145) wurde von Ihnen nicht…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: RE: WG: Erfolg der sogenannten „Corona-Impfungen“ [#3145] [20240625-164938210/20240627-162748354] [#3145]
Datum
17. September 2024 09:08
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Erfolg der sogenannten „Corona-Impfungen“" vom 24.06.2024 (#3145) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sind die Fragen zu unangenehm? Wollen Sie diese aussitzen, damit nichts vor der Wahl herauskommt? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>