Erinnerung zur Anfrage

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Am 24.März diesen Jahres sendete ich über die Webseite "Frag den Staat" eine Anfrage, zu deren Beantwortung sie noach o.g. Gesetz verpflichtet sind. Leider habe ich bisher noch keine Antwort bekommen und frage mich, ob Sie etwas zu verscweigen haben? Ich stelle diese Anfrage hiermit noch einmal, werde diese aber um einen Punkt ergänzen, da mir aus dem BMI inoffiziell Zahlen genannt worden sind:

wie ich soeben lesen konnte, werden trotz Abstands- und Ausgangsregelungen, Migranten Bus- oder Kleinbusweise an verschieden Orte in Österreich verbracht.

Das lässt viele Bürger Österreichs an der Aussage von Sebastian Kurz zweifeln, der, im Zuge der Ausgangsregelungen und „Grenzschließungen“** auch gesagt hat, dass KEINE Migranten nach Österreich kommen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

- Sind Migranten, seit der Schließung der Grenzen, aus dem europäischen Ausland nach Österreich verbracht worden?
- Sind Migranten, seit der Schließung der Grenzen, aus dem nichteuropäischen Ausland nach Österreich verbracht worden?
- Wenn ja, aus welchen Ländern wurden die Migranten importiert?
- Wenn ja, wie viele, aufgelistet nach Staaten und Anzahl.
- Wurden diese auf ConVid 19 getestet?
- Welcher Politiker trägt die Verantwortung, für den Fall, dass die Grenzschließung nicht korrekt, sprich totaler Art vonstatten ging.

NEU:
Sind seid der Grenzschließung bis zum heutigen Tag um die 7000 Migranten in Österreich aufgenommen worden? Falls diese Zahl nicht stimmt, bitte ich um die genaue Anzahl.

** Grenzschließungen in Anführungszeichen, weil genügend Filmmaterial auf YouTube vorhanden ist, im welchen die „Grenzschließung“ enthüllt wird.

Ich bitte Sie mir zu o.g. Fragen so detailliert wie möglich zu beantworten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2020
  • Frist
    15. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Wolfgang Pestl
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Erinnerung zur Anfrage [#1938]
Datum
20. April 2020 12:17
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Am 24.März diesen Jahres sendete ich über die Webseite "Frag den Staat" eine Anfrage, zu deren Beantwortung sie noach o.g. Gesetz verpflichtet sind. Leider habe ich bisher noch keine Antwort bekommen und frage mich, ob Sie etwas zu verscweigen haben? Ich stelle diese Anfrage hiermit noch einmal, werde diese aber um einen Punkt ergänzen, da mir aus dem BMI inoffiziell Zahlen genannt worden sind: wie ich soeben lesen konnte, werden trotz Abstands- und Ausgangsregelungen, Migranten Bus- oder Kleinbusweise an verschieden Orte in Österreich verbracht. Das lässt viele Bürger Österreichs an der Aussage von Sebastian Kurz zweifeln, der, im Zuge der Ausgangsregelungen und „Grenzschließungen“** auch gesagt hat, dass KEINE Migranten nach Österreich kommen. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen: - Sind Migranten, seit der Schließung der Grenzen, aus dem europäischen Ausland nach Österreich verbracht worden? - Sind Migranten, seit der Schließung der Grenzen, aus dem nichteuropäischen Ausland nach Österreich verbracht worden? - Wenn ja, aus welchen Ländern wurden die Migranten importiert? - Wenn ja, wie viele, aufgelistet nach Staaten und Anzahl. - Wurden diese auf ConVid 19 getestet? - Welcher Politiker trägt die Verantwortung, für den Fall, dass die Grenzschließung nicht korrekt, sprich totaler Art vonstatten ging. NEU: Sind seid der Grenzschließung bis zum heutigen Tag um die 7000 Migranten in Österreich aufgenommen worden? Falls diese Zahl nicht stimmt, bitte ich um die genaue Anzahl. ** Grenzschließungen in Anführungszeichen, weil genügend Filmmaterial auf YouTube vorhanden ist, im welchen die „Grenzschließung“ enthüllt wird. Ich bitte Sie mir zu o.g. Fragen so detailliert wie möglich zu beantworten.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Pestl! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage an das Bürgerservice des Bundesministeriums für Inneres d…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Erinnerung zur Anfrage [#1938]
Datum
22. April 2020 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pestl! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage an das Bürgerservice des Bundesministeriums für Inneres darf mitgeteilt werden, dass keine Verbringung von Fremden nach Österreich, etwa vergleichbar mit den Umsiedlungsprogrammen auf Basis der EU-Beschlüsse („Relocation“), erfolgt ist. Die von Ihnen angeführte Anzahl von 7000 aufgenommenen Migranten kann daher von ho. jedenfalls nicht nachvollzogen werden, zumal seit Mitte März 2020 rund 470 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich gestellt wurden. Mit freundlichen Grüßen