Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In den letzten Wochen sind viele (wenn auch teilweise zensierte) Informationen des Robert Koch Instituts (RKI) über interne Besprechungen, Erkenntnisse, Abläufe, usw. betreffend die Corona-Zeit veröffentlicht worden. Hier ein paar Höhepunkte daraus:
* 20. Oktober 2020: Die Einschränkungen sind im Dokument klar dargestellt und es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
* 16. Dezember 2020: Konsequenzen des Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als COVID selbst.
* 19. März 2021: COVID-19 sollte nicht mit Influenza verglichen werden, bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute, jedoch ist COVID-19 aus anderen Gründen bedenklich(er) .. Noch ist nicht zu sehen, dass aufgrund des Impfeffekts weniger alte sterben? Ist es zu früh? Sterben geimpfte?
* 26. April 2021: „Frage: Warum sinkt die Inzident der ü80 Jährigen nicht auf unter 50/100.000 EW trotz Impfung? Antwort: Wahrscheinlich, weil Impfung nicht unbedingt vor Infektion schützt und diese durch häufiger Testung besser erfasst werden und noch einige nicht geimpft sind.“

Interessanterweise decken sich diese internen Erkenntnisse, welche so aber nicht nach außen kommuniziert worden sind, mit den Aussagen der Menschen, die als Corona-Leugner, Covidioten, Schwurbler, Impfgegner usw. beschimpft worden sind. Und das sowohl medial wie auch von höchster Stelle.

1. Sind solche Erkenntnisse bzw. Beurteilungen der Situation auch der österreichischen Regierung bekannt gewesen?
2. Wenn ja, warum sind diese Erkenntnisse nicht veröffentlicht worden?
3. Hat die wissenschaftliche Analyse der Situation in Österreich andere Ergebnisse gebracht?
4. Wenn ja, wie kann das sein?
5. Werden Sie jemals zugeben, dass weder Masken, Lockdowns noch Impfungen in der sogenannten Pandemie signifikant entgegen gewirkt haben?

Ergebnis der Anfrage

Nachdem der Teil des Auskunftspflichtgesetzes "haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen" hier angeblich nicht gilt, ist diese Anfrage mit Bescheid abgelehnt worden. Und das nach Verstreichen jeglicher Fristen. Es soll sich jeder selbst ein Bild darüber machen, warum das so ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2024
  • Frist
    12. August 2024
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen [#3141]
Datum
17. Juni 2024 08:37
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In den letzten Wochen sind viele (wenn auch teilweise zensierte) Informationen des Robert Koch Instituts (RKI) über interne Besprechungen, Erkenntnisse, Abläufe, usw. betreffend die Corona-Zeit veröffentlicht worden. Hier ein paar Höhepunkte daraus: * 20. Oktober 2020: Die Einschränkungen sind im Dokument klar dargestellt und es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden * 16. Dezember 2020: Konsequenzen des Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als COVID selbst. * 19. März 2021: COVID-19 sollte nicht mit Influenza verglichen werden, bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute, jedoch ist COVID-19 aus anderen Gründen bedenklich(er) .. Noch ist nicht zu sehen, dass aufgrund des Impfeffekts weniger alte sterben? Ist es zu früh? Sterben geimpfte? * 26. April 2021: „Frage: Warum sinkt die Inzident der ü80 Jährigen nicht auf unter 50/100.000 EW trotz Impfung? Antwort: Wahrscheinlich, weil Impfung nicht unbedingt vor Infektion schützt und diese durch häufiger Testung besser erfasst werden und noch einige nicht geimpft sind.“ Interessanterweise decken sich diese internen Erkenntnisse, welche so aber nicht nach außen kommuniziert worden sind, mit den Aussagen der Menschen, die als Corona-Leugner, Covidioten, Schwurbler, Impfgegner usw. beschimpft worden sind. Und das sowohl medial wie auch von höchster Stelle. 1. Sind solche Erkenntnisse bzw. Beurteilungen der Situation auch der österreichischen Regierung bekannt gewesen? 2. Wenn ja, warum sind diese Erkenntnisse nicht veröffentlicht worden? 3. Hat die wissenschaftliche Analyse der Situation in Österreich andere Ergebnisse gebracht? 4. Wenn ja, wie kann das sein? 5. Werden Sie jemals zugeben, dass weder Masken, Lockdowns noch Impfungen in der sogenannten Pandemie signifikant entgegen gewirkt haben?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3141/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen" vom 17.06.2024 (#3141) wurde von Ihnen nicht in d…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen [#3141]
Datum
13. August 2024 08:36
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen" vom 17.06.2024 (#3141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Haben Sie keine Antworten auf diese Fragen bzw. wollen Sie das aussitzen? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3141/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen" vom 17.06.2024 (#3141) wurde von Ihnen nicht in d…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen [#3141]
Datum
17. September 2024 08:56
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen" vom 17.06.2024 (#3141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sind die Fragen zu unangenehm? Wolle Sie diese aussitzen, damit nichts vor der Wahl herauskommt? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3141/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>