Ersuchen nach IFG – Erklärung der österreichischen Regierung in der EuGH-Rechtssache C‑56/20
Anfrage an:
Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
1. Die im Urteil des EuGH zur Rechtssache C‑56/20 erwähnte "Erklärung [...] der österreichischen Regierung" im Wortlaut.
2. Sämtlich in Ihrer Behörde vorhandenes Material, das betreffend der Erstellung dieser Erklärung angefallen ist (insb. Schriftsätze zur Vorbereitung, Entwürfe, interne Behördenkommunikation), sofern dieses i.S.d. IFG auskunftsfähig ist.
Sofern nicht auskunftsfähige Dokumente durch Schwärzungen auskunftsfähig werden können bitte ich um Übermittlung entsprechend geschwärzter Dokumente.
Falls die o.g. Erklärung nicht vollständig durch ihre Behörde erstellt wurde bitte ich um Weiterleitung dieser Anfrage an sämtliche (auch) beteiligten Behörden; dies betrifft insb. auch o.g. Punkt 2.
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Datum13. Juni 2026
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11. Juli 2026
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