Ersuchen nach IFG – Erklärung der österreichischen Regierung in der EuGH-Rechtssache C‑56/20

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. Die im Urteil des EuGH zur Rechtssache C‑56/20 erwähnte "Erklärung [...] der österreichischen Regierung" im Wortlaut.

2. Sämtlich in Ihrer Behörde vorhandenes Material, das betreffend der Erstellung dieser Erklärung angefallen ist (insb. Schriftsätze zur Vorbereitung, Entwürfe, interne Behördenkommunikation), sofern dieses i.S.d. IFG auskunftsfähig ist.

Sofern nicht auskunftsfähige Dokumente durch Schwärzungen auskunftsfähig werden können bitte ich um Übermittlung entsprechend geschwärzter Dokumente.

Falls die o.g. Erklärung nicht vollständig durch ihre Behörde erstellt wurde bitte ich um Weiterleitung dieser Anfrage an sämtliche (auch) beteiligten Behörden; dies betrifft insb. auch o.g. Punkt 2.

Warte auf Antwort

  • Datum
    13. Juni 2026
  • Frist
    11. Juli 2026
  • Ein:e Follower:in
Markus Hartmann
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus Hartmann
Betreff
Ersuchen nach IFG – Erklärung der österreichischen Regierung in der EuGH-Rechtssache C‑56/20 [#4986]
Datum
13. Juni 2026 17:01
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Die im Urteil des EuGH zur Rechtssache C‑56/20 erwähnte "Erklärung [...] der österreichischen Regierung" im Wortlaut. 2. Sämtlich in Ihrer Behörde vorhandenes Material, das betreffend der Erstellung dieser Erklärung angefallen ist (insb. Schriftsätze zur Vorbereitung, Entwürfe, interne Behördenkommunikation), sofern dieses i.S.d. IFG auskunftsfähig ist. Sofern nicht auskunftsfähige Dokumente durch Schwärzungen auskunftsfähig werden können bitte ich um Übermittlung entsprechend geschwärzter Dokumente. Falls die o.g. Erklärung nicht vollständig durch ihre Behörde erstellt wurde bitte ich um Weiterleitung dieser Anfrage an sämtliche (auch) beteiligten Behörden; dies betrifft insb. auch o.g. Punkt 2.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Markus Hartmann Anfragenr: 4986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4986/ Postanschrift Markus Hartmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Hartmann