Erwachsenenvertretung
Anfrage an:
Bundesministerium für Justiz
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Wer kontrolliert die Jahresabrechnung bzw. die geleistete Arbeit der Erwachsenenvertreter in Österreich noch, abgesehen vom zuständigen Richter des Bezirksgerichtes. Die Jahresabrechnung und ein kurzer Bericht ist dem zuständigen Bezirksgericht vom Erwachsenenvertreter am Jahresende vorzulegen, aber wer kann diese Abrechnung und die angeführten Leistungen außer dem zuständigen Bezirksrichter noch beeinspruchen bzw. kontrollieren?
Die demente oder psychisch sehr kranke Person, die gar nicht mehr in der Lage ist, sinnerfassend zu lesen?
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Datum7. Mai 2025
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2. Juli 2025
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