EU-Asyl- und Migrationspaket 2024 - Nationaler Durchführungsplan
Im Frühjahr 2024 wurde auf EU-Ebene die Reform des „Gemeinsames Europäisches Asylsystems“ beschlossen. Die matriellen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen des sogenannten „Migrations- und Asylpaketes“ treten im Sommer 2026 in Kraft, bis dorthin müssen die unionsrechtlichen Vorgaben in den Mitgliedstaaten entsprechend umgesetzt werden.
Mitte Juni 2024 veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen hinsichtlich des „gemeinsamen Durchführungsplans für das Migrations- und Asylpaket“ (COM(2024) 251 PUBLIC). Diese Mitteilung langte am 01.08.2024 beim Österreichischen Parlament ein (194476/EU XXVII.GP).
Der gemeinsame Durchführungsplan sieht unter anderem vor, dass die Mitgliedstaaten – im Einklang mit den relevanten Übergansbestimmungen der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement und der Asylverfahrensverordnung – „bis
zum 12. Dezember 2024 auf der Grundlage des vorliegenden gemeinsamen
Durchführungsplans einen nationalen Durchführungsplan, in dem die Maßnahmen und der Zeitplan für ihre Durchführung festgelegt sind“ erstellen ('Nationaler Durchführungsplan').
Wurde diese Frist eingehalten?
Welche Informationen wurden der Kommission übermittelt? Bitte um Übermittlung des 'Nationalen Durchführungsplans'.
Weshalb wurde der 'Nationale Durchführungsplan' nicht bereits nach Übermittlung an die EU-Kommission veröffentlicht?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. März 2025
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1. Mai 2025
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