Sehr
geehrtAntragsteller/in
Sie haben am 25.04.2026 an die Stadt Wien folgende Informationsbegehren nach §7 IFG gestellt:
* EU-Projekt AI Giga Factory - Ausschreibung [#4760]
* EU-Projekt AI Giga Factory - Entscheidung [#4761]
* EU-Projekt AI Giga Factory - öffentlicher Diskurs [#4762]
* EU-Projekt AI Giga Factory - Standort [#4763]
* EU-Projekt AI Giga Factory - Stromversorgung [#4764]
* EU-Projekt AI Giga Factory - öffentliche Gesundheit [#4765]
Am 27.04.2026 haben Sie an die Stadt Wien folgendes weitere Informationsbegehren nach §7 IFG gestellt:
* EU-Projekt AI Giga Factory - fehlende Bürger:innen Beteiligung [#4782]
Die vorgenannten Informationsbegehren (Nrn. 4760 – 4765 u. Nr. 4782) wurde am 29.04.2026 an die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. weitergeleitet und sind somit gemäß §8 Abs 1 IFG am 29.04.2026 eingelangt.
Zu den obgenannten Informationsbegehren geben wir Ihnen folgende Auskunft:
Anfrage 4760 - EU-Projekt AI Giga Factory - Ausschreibung
1. Alle Unterlagen die zur Ausschreibung von der EU an die Stadt übermittelt wurden.
Antwort:
Klarstellend wird festgehalten, dass die Stadt Wien zu einer europaweiten Einladung der EU (Call for expression of interest in AI Gigafactories - AIGFs) eine Interessensbekundung abgegeben hat (siehe
https://www.eurohpc-ju.europa.eu/docume…)
Eine Bewerbung der Stadt Wien hat nicht stattgefunden, da es noch keine Ausschreibung gibt.
Anfrage 4761 - EU-Projekt AI Giga Factory - Entscheidung
1. Sitzungsprotokolle und Schriftwechsel die zu der Entscheidung geführt haben sich für die Ausschreibung zu bewerben.
Antwort:
Klarstellend wird festgehalten, dass die Stadt Wien zu einer europaweiten Einladung der EU (Call for expression of interest in AI Gigafactories - AIGFs) eine Interessensbekundung abgegeben hat (siehe
https://www.eurohpc-ju.europa.eu/docume…)
Eine Bewerbung der Stadt Wien hat nicht stattgefunden, da es noch keine Ausschreibung gibt.
Da es keine Bewerbung der Stadt Wien gibt, liegen auch keine Unterlagen (Sitzungsprotokolle und Schriftwechsel) über eine diesbezügliche Entscheidung vor.
Anfrage 4762 - EU-Projekt AI Giga Factory - öffentlicher Diskurs
1. Alle Broschüren oder ähnliches die man versendet hat um die Bevölkerung von den Plänen zu informieren.
2. Alle Presseaussendungen zu dem Thema der Stadt Wien.
3. Alle Protokolle von öffentlichen, partizipativen Sitzungen, die dieses Projekt zum Thema hatten.
Antwort zu 1. bis 3.:
Klarstellend wird festgehalten, dass die Stadt Wien zu einer europaweiten Einladung der EU (Call for expression of interest in AI Gigafactories - AIGFs) eine Interessensbekundung abgegeben hat (siehe
https://www.eurohpc-ju.europa.eu/docume…)
Eine Bewerbung der Stadt Wien hat nicht stattgefunden, da es noch keine Ausschreibung gibt.
Zur gegenständlichen Interessensbekundung der Stadt Wien hat die Wirtschaftsagentur Wien eine Informationsseite unter
https://vienna.business/ai-gigafactory/ eingerichtet.
Anfrage 4763 - EU-Projekt AI Giga Factory - Standort
1. Alle infrage kommenden Standorte, wo, falls Wien den Zuschlag erhalten wird, dieses Rechenzentrum gebaut werden soll.
1. Der einzige Standort für ein Rechenzentrum der zur Zeit diskuttiert wird ist der vom Life Science Center in St. Marx, und das wird ja derzeit schon begonnen zu bauen.
Antwort zu 1. und 2.:
Es wird festgehalten, dass die Stadt Wien zu einer europaweiten Einladung der EU (Call for expression of interest in AI Gigafactories - AIGFs) eine Interessensbekundung abgegeben hat (siehe
https://www.eurohpc-ju.europa.eu/docume…)
Eine Bewerbung der Stadt Wien hat nicht stattgefunden, da es noch keine Ausschreibung gibt. Aus diesem Grund stehen daher auch noch keine konkreten Standorte fest.
Anfrage 4764 - EU-Projekt AI Giga Factory - Stromversorgung
1. Wie möchte die Stadt wien die Stromversorgung von diesem Rechenzentrum bewältigen? Es würde in etwa so viel Strom verbrauchen wie die gesamte Industrie Wiens derzeit!
Antwort:
Klarstellend wird festgehalten, dass die Stadt Wien zu einer europaweiten Einladung der EU (Call for expression of interest in AI Gigafactories - AIGFs) eine Interessensbekundung abgegeben hat (siehe
https://www.eurohpc-ju.europa.eu/docume…)
Eine Bewerbung der Stadt Wien hat nicht stattgefunden, da es noch keine Ausschreibung gibt.
Da es noch keine Ausschreibung gibt, kann zum Energiebedarf noch keine Aussage getroffen werden.
Anfrage 4765 - EU-Projekt AI Giga Factory - öffentliche Gesundheit
1. Alle Überlegungen und Prüfungen, was für Konsequenzen der Bau von so einem Rechenzentrum in der Stadt für die öffentliche Gesundheit haben könnte.
Antwort:
Klarstellend wird festgehalten, dass die Stadt Wien zu einer europaweiten Einladung der EU (Call for expression of interest in AI Gigafactories - AIGFs) eine Interessensbekundung abgegeben hat (siehe
https://www.eurohpc-ju.europa.eu/docume…)
Eine Bewerbung der Stadt Wien hat nicht stattgefunden, da es noch keine Ausschreibung gibt.
Für die Umsetzung von Großprojekten gilt, dass sämtliche nach der geltenden Rechtslage vorgesehenen Genehmigungsverfahren durchzuführen sind.
Anfrage 4782 - EU-Projekt AI Giga Factory - fehlende Bürger:innen Beteiligung
1. Jegliche Sitzungsprotokolle und jeglicher Schriftverkehr, aus denen resultiert ist, dass die Bewerbung für dieses Projekt, das den industriellen Stromverbrauch von Wien annähernd verdoppeln könnte, unter Ausschluß der Öffentlichkeit bzw. der potentiellen Nachbarschaft abgeschickt wurde.
1. Alle Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfungen zu diesem Projekt, sofern welche gemacht wurden.
Antwort zu 1. und 2.:
Klarstellend wird festgehalten, dass die Stadt Wien zu einer europaweiten Einladung der EU (Call for expression of interest in AI Gigafactories - AIGFs) eine Interessensbekundung abgegeben hat (siehe
https://www.eurohpc-ju.europa.eu/docume…)
Eine Bewerbung der Stadt Wien hat nicht stattgefunden, da es noch keine Ausschreibung gibt.
Mangels Ausschreibung und Bewerbung gibt es auch noch kein Projekt und daher auch keine diesbezüglichen Aktivitäten.
Der Vollständigkeit halber ist noch anzumerken, dass es sich bei der Wirtschaftsagentur Wien um eine Private Informationspflichtige gemäß § 13 IFG handelt und diese daher keine Bescheide gemäß § 11 IFG erlässt.
Mit freundlichen Grüßen