EU Whistleblower RL
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Bis 17. Dezember 2021 muss die EU RL 2019/1937 in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt sein.
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der RL?
Werden in Ihrem Ministerialentwurf die Rechte der Betroffenen iSd RL vgl dem deutschen BDSG § 29 eingeschränkt?
Im § 2 (1) 1 des deutschen Referentenentwurfes zum HinSchG ist ein Gold Plating geplant, wird das auch bei uns angedacht?
Sind Bußgeldvorschriften wir im § 39 (4) des deutschen Referentenentwurfes zum HinSchG geplant?
Wird die Datenschutzbehörde Hinweisgebersysteme in die DSFA-AV oder -V aufnehmen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum26. August 2021
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21. Oktober 2021
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