Evaulierung: Fallkonferenzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich berufe mich für diesen Antrag auf Auskunft auf das
Auskunftspflichtsgesetz. Ich bitte bei der Antwort zu beachten, dass
ich Journalistin und Mitglied einer NGO, die sich als “social
Watchdog” betätigt, bin. Ich weise auf die EGMR-Urteile 39534/07 und
18030/11 hin, die in diesem Fall angewendet werden müssen. Ich erlaube mir weiterhin, auf das jüngste Urteil des höchsten Verwaltungsgerichtshofs hinzuweisen, wonach Journalist_innen der Zugang zu Dokumenten gewährt werden muss (siehe: https://www.informationsfreiheit.at/201… )
Für den Fall einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung beantrage ich
hiermit einen Bescheid nach Auskunftspflichtsgesetz.
Meine Anfrage lautet folgendermaßen:
Im Ö1 Morgenjournal vom 17.7.2018, 7 Uhr wird über Gewaltprävention / Frauen- bzw. Opferschutz und das "Aus für Fallkonferenzen" berichtet (siehe https://oe1.orf.at/player/20180717/5201… ) und es heißt, es gäbe eine Evaluierung ebendieser Fallkonferenz-Praxis, die gezeigt haben soll, dass der Mehrwert im Vergleich zu anderen Projekten nicht erkennbar sei.
Bitte übermitteln Sie mir den Evaluierungsbericht über die Fallkonferenzen.
Sowie eine Liste der übrigen Evaluierungen, die 2018, 2017, 2016 abgeschlossen worden sind.
Anfrage eingeschlafen
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Datum17. Juli 2018
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11. September 2018
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