Evaulierung: Fallkonferenzen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich berufe mich für diesen Antrag auf Auskunft auf das
Auskunftspflichtsgesetz. Ich bitte bei der Antwort zu beachten, dass
ich Journalistin und Mitglied einer NGO, die sich als “social
Watchdog” betätigt, bin. Ich weise auf die EGMR-Urteile 39534/07 und
18030/11 hin, die in diesem Fall angewendet werden müssen. Ich erlaube mir weiterhin, auf das jüngste Urteil des höchsten Verwaltungsgerichtshofs hinzuweisen, wonach Journalist_innen der Zugang zu Dokumenten gewährt werden muss (siehe: https://www.informationsfreiheit.at/201… )

Für den Fall einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung beantrage ich
hiermit einen Bescheid nach Auskunftspflichtsgesetz.

Meine Anfrage lautet folgendermaßen:
Im Ö1 Morgenjournal vom 17.7.2018, 7 Uhr wird über Gewaltprävention / Frauen- bzw. Opferschutz und das "Aus für Fallkonferenzen" berichtet (siehe https://oe1.orf.at/player/20180717/5201… ) und es heißt, es gäbe eine Evaluierung ebendieser Fallkonferenz-Praxis, die gezeigt haben soll, dass der Mehrwert im Vergleich zu anderen Projekten nicht erkennbar sei.

Bitte übermitteln Sie mir den Evaluierungsbericht über die Fallkonferenzen.
Sowie eine Liste der übrigen Evaluierungen, die 2018, 2017, 2016 abgeschlossen worden sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juli 2018
  • Frist
    11. September 2018
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Tanja Malle
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Tanja Malle
Betreff
Evaulierung: Fallkonferenzen [#1594]
Datum
17. Juli 2018 12:16
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich berufe mich für diesen Antrag auf Auskunft auf das Auskunftspflichtsgesetz. Ich bitte bei der Antwort zu beachten, dass ich Journalistin und Mitglied einer NGO, die sich als “social Watchdog” betätigt, bin. Ich weise auf die EGMR-Urteile 39534/07 und 18030/11 hin, die in diesem Fall angewendet werden müssen. Ich erlaube mir weiterhin, auf das jüngste Urteil des höchsten Verwaltungsgerichtshofs hinzuweisen, wonach Journalist_innen der Zugang zu Dokumenten gewährt werden muss (siehe: https://www.informationsfreiheit.at/2018/07/02/gerichtsentscheidung-journalisten-muessen-zugang-zu-dokumenten-erhalten ) Für den Fall einer (teilweisen) Auskunftsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid nach Auskunftspflichtsgesetz. Meine Anfrage lautet folgendermaßen: Im Ö1 Morgenjournal vom 17.7.2018, 7 Uhr wird über Gewaltprävention / Frauen- bzw. Opferschutz und das "Aus für Fallkonferenzen" berichtet (siehe https://oe1.orf.at/player/20180717/520174 ) und es heißt, es gäbe eine Evaluierung ebendieser Fallkonferenz-Praxis, die gezeigt haben soll, dass der Mehrwert im Vergleich zu anderen Projekten nicht erkennbar sei. Bitte übermitteln Sie mir den Evaluierungsbericht über die Fallkonferenzen. Sowie eine Liste der übrigen Evaluierungen, die 2018, 2017, 2016 abgeschlossen worden sind.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Tanja Malle <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tanja Malle << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tanja Malle