Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und Epidemie-Phasen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie hat sich die Fallsterblichkeit von Covid-19 im bisherigen Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich entwickelt, und zwar aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie insbesondere aufgeschlüsselt nach den fünf Phasen der Epidemie, wie sie von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) mit Stand Ende März 2021 definiert wurden (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021)?

Hintergrund zur Anfrage:
Die AGES erhebt die Fallsterblichkeit bei Erkrankungen an Covid-19, wobei die von AGES erhobenen Daten auch eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen, Geschlecht und Phasen der Covid-19-Epidemie in Österreich ermöglichen.

Zuletzt wurde eine solche Aufschlüsselung nach Altersgruppen, Geschlecht und Epidemie-Phasen Ende März 2021 mit Stand vom 16. März 2021 auf der AGES-Website veröffentlicht. In dieser Aufstellung wurden fünf Phasen unterschieden: I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021.

Diese Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 wurden nach Ende März nur mehr teilweise und seit Anfang April überhaupt nicht mehr im öffentlich zugänglichen Teil der AGES-Website veröffentlicht, wie mir die AGES auf Anfrage bestätigte. Meine Frage an AGES, warum die Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 der Öffentlichkeit entzogen wurden, blieb unbeantwortet.

Ergebnis der Anfrage

Update, 7. September 2023. Das BMSGPK hat in Beantwortung meiner Folgeanfrage zugegeben, dass die Abweisung der gegenständlichen Anfrage ungerechtfertigt war und implizit auch eingestanden, dass mir per Bescheid eine falsche Auskunft erteilt wurde ("Daten nicht vorhanden"). Doch ein starkes Stück, würde ich sagen.
Siehe https://fragdenstaat.at/anfrage/loschun…

Skandalträchtige Begründung der Abweisung der Anfrage

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit Bescheid vom 27. Oktober 2022 meine Anfrage betreffend Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und Epidemie-Phasen "gemäß § 4 iVm § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 15. Mai 1987 über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 (Auskunftspflichtgesetz), BGBl I 287/1987 idF I 158/1998" abgewiesen.

Die Begründung, zu finden unter Punkt 3 des 16-seitigen Bescheids (hier ungeschwärzt zugänglich), ist kurios: Es wird behauptet, dass die angeforderten Informationen weder im Gesundheitsministerium noch bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) vorliegen würden. Die weitere Bearbeitung der Anfrage würde daher "zu einer nicht unwesentlichen Beeinträchtigung der umfangreichen übrigen Aufgaben der Verwaltung“ führen und hätte daher unterbleiben müssen.

Zitat aus dem Bescheid:
"Die vom Antragsteller gewünschte Aufstellung der Entwicklung der Fallsterblichkeit von Covid-19 im bisherigen Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich, und zwar aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie insbesondere aufgeschlüsselt nach den fünf Phasen der Epidemie (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021) liegt weder bei der AGES, der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) noch beim BMSGPK auf. Eine in dieser Art aufbereitete Aufstellung existiert im Gesundheitsressort nicht.
Bei der AGES, der GÖG und dem BMSGPK liegen lediglich die Rohdaten zu laborbestätigten Fällen und den verstorbenen Personen auf."

Diese Begründung ist kurios, weil der ganzen Anfrage genau jene Aufstellungen zur Fallsterblichkeit zugrunde liegen, die von der Ages vorgenommen und veröffentlicht, aber ab April 2021 der Öffentlichkeit entzogen und stattdessen laut Auskunft von Ages auf eine akkreditierungspflichtige Website verschoben wurden (https://jira.ages.at/secure/Dashboard.j…).

Die letzte veröffentlichte Version dieser Aufstellungen (nach Altersgruppen und Phasen der Epidemie) ist noch im Web-Archiv zu finden, und zwar unter folgender Adresse, Abschnitt Sterblichkeit: https://web.archive.org/web/20210319205…

Eine frühere Version dieser Aufstellungen, aber nur nach Altersgruppen, ist hier zu finden: https://web.archive.org/web/20210302080…

Es gibt nur zwei Erklärungen für den Bescheid und seine Begründung, beide sind m. E. skandalträchtig:
1. Die Tabellen zur Fallsterblichkeit von Covid-19 sind heute weder im Gesundheitsministerium noch bei der Ages aufzufinden, weil sie, sofern in elektronischer Form, allesamt endgültig gelöscht und sofern in Papierform, unwiederbringlich zerstört (geschreddert) wurden. Wobei sich die Frage stellt, aus welchen Gründen sie gelöscht/vernichtet wurden, sofern das tatsächlich der Fall war. Diese Erklärung impliziert, dass sowohl das Gesundheitsministerium als auch die Ages entweder "vergessen" haben, dass es solche "Aufstellungen" gab und dass sie gelöscht/vernichtet wurden, oder es unterlassen haben, diese Umstände bzw. Vorgänge im Bescheid zu erwähnen. Dass diese Aufstellungen schlicht nicht "gefunden" wurden, schließe ich aus.
2. Diese Aufstellungen liegen sehr wohl vor, aber das Gesundheitsministerium will nicht damit herausrücken und behauptet stattdessen, es gäbe nichts Derartiges, entgegen den Angaben von Ages vom 4. Mai 2021, wonach diese Tabellen nunmehr auf https://jira.ages.at/secure/Dashboard.j… zu finden wären.

Es bestand die Möglichkeit, binnen vier Wochen gegen diesen Bescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Ungeachtet der Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde fehlte mir aber letztlich die Zeit dafür, womit diese Anfrage beendet ist.

Eine Beschwerde wäre aber geboten gewesen, da die Begründung der Ablehnung der Anfrage m. E. weitreichende Implikationen hat. Falls die bloße Behauptung einer Behörde, dass die angeforderten Informationen nicht existierten und nur unter Beeinträchtigung der übrigen gesetzlichen Aufgaben der Behörde bereitgestellt werden könnten, ausreicht, um die Bereitstellung dieser Informationen abzulehnen, wäre die Zweckmäßigkeit des Auskunftspflichtgesetzes grundsätzlich infrage gestellt.

Zumindest die frühere Existenz der laut Bescheid des Gesundheitsministeriums nicht vorhandenen "Aufstellungen" ist anhand des Web-Archivs nachweisbar. Ich plane daher eine weitere Anfrage an das Gesundheitsministerium mit dem Ersuchen um Bekanntgabe der Gründe für die Einstellung der Ermittlung der Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und Epidemiephasen bzw. die Löschung/Vernichtung dieser Aufstellungen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Behauptung des Gesundheitsminsteriums im Bescheid, wonach diese Aufstellungen nicht (mehr) vorliegen würden, der Wahrheit entspricht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2021
  • Frist
    19. September 2021
  • 0 Follower:innen
Robert Poth
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Robert Poth
Betreff
Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und Epidemie-Phasen [#2339]
Datum
25. Juli 2021 12:46
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie hat sich die Fallsterblichkeit von Covid-19 im bisherigen Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich entwickelt, und zwar aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie insbesondere aufgeschlüsselt nach den fünf Phasen der Epidemie, wie sie von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) mit Stand Ende März 2021 definiert wurden (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021)? Hintergrund zur Anfrage: Die AGES erhebt die Fallsterblichkeit bei Erkrankungen an Covid-19, wobei die von AGES erhobenen Daten auch eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen, Geschlecht und Phasen der Covid-19-Epidemie in Österreich ermöglichen. Zuletzt wurde eine solche Aufschlüsselung nach Altersgruppen, Geschlecht und Epidemie-Phasen Ende März 2021 mit Stand vom 16. März 2021 auf der AGES-Website veröffentlicht. In dieser Aufstellung wurden fünf Phasen unterschieden: I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021. Diese Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 wurden nach Ende März nur mehr teilweise und seit Anfang April überhaupt nicht mehr im öffentlich zugänglichen Teil der AGES-Website veröffentlicht, wie mir die AGES auf Anfrage bestätigte. Meine Frage an AGES, warum die Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 der Öffentlichkeit entzogen wurden, blieb unbeantwortet.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Robert Poth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Poth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Poth
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. August 2021 15:15
Status
Warte auf Antwort
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Robert Poth
AW: RE: WG: Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und ... [20210726-075104507/20210809-151506326] [#23…
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Von
Robert Poth
Betreff
AW: RE: WG: Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und ... [20210726-075104507/20210809-151506326] [#2339]
Datum
14. Mai 2022 23:09
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und Epidemie-Phasen" vom 25.07.2021 (#2339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 238 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Robert Poth Anfragenr: 2339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2339/ Postanschrift Robert Poth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
RE: WG: RE: WG: Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und ... [.... [20210726-075104507/20220518-10403…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: RE: WG: Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und ... [.... [20210726-075104507/20220518-104037817]
Datum
18. Mai 2022 10:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Poth, Ihre Nachricht ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt. Statistische Daten zu "Corona" können Sie dem Dashboard der AGES entnehmen: https://covid19-dashboard.ages.at bzw. unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html Wir hoffen, mit dieser Auskunft geholfen zu haben und verbleiben mit den besten Gesundheitswünschen. Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Robert Poth
AW: RE: WG: RE: WG: Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und ... [.... [20210726-075104507/20220518-1…
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Von
Robert Poth
Betreff
AW: RE: WG: RE: WG: Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und ... [.... [20210726-075104507/20220518-104037817] [#2339]
Datum
28. Mai 2022 12:53
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Sehr geehrte<< Anrede >> in Reaktion auf meine Anfrage von Juli 2021 bezgl. der Entwicklung der Fallsterblichkeit bei Covid-19 nach Altersgruppen und Epidemie-Phasen ab Beginn der Epidemie verweisen Sie mich in einer E-Mail vom 18. Mai 2022 auf die folgenden Webadressen: https://covid19-dashboard.ages.at/ https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html Diesen Websites lassen sich die zur Beantwortung meines Auskunftsbegehrens erforderlichen Daten jedoch nicht entnehmen. Mein Auskunftsbegehren nach dem Auskunftspflichtgesetz ist daher weiter unbeantwortet. Ich ersuche sie also nochmals, mir die gewünschten Auskünfte zu erteilen oder einen Grund dafür anzugeben, warum Sie mir die gewünschten Auskünfte nicht erteilen. Mit freundlichen Grüßen Robert Poth Anfragenr: 2339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2339/ Postanschrift Robert Poth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Poth
AW: RE: WG: RE: WG: Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und ... [.... [20210726-075104507/20220518-1…
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Von
Robert Poth
Betreff
AW: RE: WG: RE: WG: Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und ... [.... [20210726-075104507/20220518-104037817] [#2339]
Datum
27. Juni 2022 14:42
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> zum gegenständlichen Auskunftsersuchen bezgl. Daten zur Fallsterblichkeit (COVID-19) teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Daten, die Gegenstand meines Auskunftsbegehrens sind, sind zweifellos vorhanden, wie einer Mail von AGES (<<E-Mail-Adresse>>) an mich vom 4. Mai 2021 zu entnehmen ist, Zitat: "Sehr geehrt<< Anrede >> https://jira.ages.at/browse/ANFRAGE-110571" Ein Zugang zu diesem Dashboard ist aber an eine Akkreditierung gebunden, die jedoch nur Forschungseinrichtungen möglich ist. Mangels Akkreditierungsmöglichkeit habe ich auch das gegenständliche Auskunftsbegehren gestellt. Sie verweigern nun nachweislich die Erteilung der entprechenden Auskunft, mittlerweile schon zweimal: Zuerst mit dem Hinweis auf Überlastung und die Option einer Akkreditierung auf datenplattform-covid.goeg.at/Akkreditierung (9.8.2021), wobei eine solche Akkredititierung aber nur für Forschungseinrichtungen möglich ist; dann (per 18.5.2022) mit Verweis auf Dashboards (https://covid19-dashboard.ages.at/ bzw. https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html), denen die Daten, die Gegenstand des Auskunftsbegehrens sind, jedoch nicht zu entnehmen sind. Laut § 4 Auskunftspflichtgesetz hat die Behörde bei Nichterteilung einer Auskunft auf Antrag des Auskunftswerbers darüber einen Bescheid zu erstellen. Den Antrag auf Bescheiderstellung habe ich bereits als Teil des Auskunftsbegehrens am 25. Juli 2021 gestellt. Ein entsprechender Bescheid wurde aber bis dato nicht erstellt, und die Dauer Ihrer Untätigkeit hat den laut neuer Judikatur bestehenden maximalen Zeitraum von 6 Monaten schon längst überschritten. Daher steht mir das Rechtsmittel einer Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht offen, die ich demnächst einreichen werde. Mit freundlichen Grüßen, Robert Poth Anfragenr: 2339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2339/ Postanschrift Robert Poth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Poth
AW: RE: WG: RE: WG: Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und ... [.... [20210726-075104507/20220518-1…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Robert Poth
Betreff
AW: RE: WG: RE: WG: Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und ... [.... [20210726-075104507/20220518-104037817] [#2339]
Datum
14. Juli 2022 00:17
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und Epidemie-Phasen" vom 25.07.2021 (#2339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 298 Tage überschritten und auch keinen Bescheid über die Nichterteilung der Auskunft erstellt, wie ich ihn in meiner Anfrage beantragt habe. Ich erhebe daher eine Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 Abs. 3 B-VG iVm §§ 7 ff VwGVG, siehe das beiliegende PDF-Dokument. Mit freundlichen Grüßen, Robert Poth Anhänge: - sauemnisbeschwerde_14-7-22.pdf Anfragenr: 2339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2339/ Postanschrift Robert Poth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Auskunftsanfrage 2339 CSV-Datei "CovidFaelle_Altersgruppe.csv" Sehr geehrter Herr Poth, sie brachten am 25.07.20…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Auskunftsanfrage 2339 CSV-Datei "CovidFaelle_Altersgruppe.csv"
Datum
28. Juli 2022 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Poth, sie brachten am 25.07.2021 folgende Anfrage ein: "Wie hat sich die Fallsterblichkeit von Covid-19 im bisherigen Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich entwickelt, und zwar aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie insbesondere aufgeschlüsselt nach den fünf Phasen der Epidemie, wie sie von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) mit Stand Ende März 2021 definiert wurden (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 - 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021)? Hintergrund zur Anfrage: Die AGES erhebt die Fallsterblichkeit bei Erkrankungen an Covid-19, wobei die von AGES erhobenen Daten auch eine Aufschlüsselung nach Altersgruppen, Geschlecht und Phasen der Covid-19-Epidemie in Österreich ermöglichen. Zuletzt wurde eine solche Aufschlüsselung nach Altersgruppen, Geschlecht und Epidemie-Phasen Ende März 2021 mit Stand vom 16. März 2021 auf der AGES-Website veröffentlicht. In dieser Aufstellung wurden fünf Phasen unterschieden: I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 - 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021. Diese Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 wurden nach Ende März nur mehr teilweise und seit Anfang April überhaupt nicht mehr im öffentlich zugänglichen Teil der AGES-Website veröffentlicht, wie mir die AGES auf Anfrage bestätigte. Meine Frage an AGES, warum die Daten zur Fallsterblichkeit von Covid-19 der Öffentlichkeit entzogen wurden, blieb unbeantwortet." Sie wurden mit Nachricht vom 18.05.2022 auf die über das AGES-Dashboard abrufbaren Informationen hingewiesen. Sie bringen nun im Zuge Ihrer Säumnisbeschwerde vom 14.07.2022 vor, dass die angefragten Informationen dort nicht zu entnehmen seien. Wenn Sie auf dem AGES Dashboard dem Link "Download" > "Open Data Download [data.gv.at]" > "COVID-19: Daten Covid19-Fälle je Altergruppe - Datensätze - data.gv.at<https://www.data.gv.at/katalog/dataset/covid-19-daten-covid19-faelle-je-altergruppe>" folgen, gelangen sie zu der Datei "CovidFaelle_Altersgruppe.csv" (Im Anhang übermitteln wir Ihnen die Datei mit Stand 26.07.2022). Es wird ersucht bekannt zu geben, ob Ihnen die besagte Datei bekannt war bzw. ob in Ihren Augen Ihre Anfrage weiterhin nicht beantwortet ist. In diesem Fall würden wir Sie ersuchen genau darzulegen, weshalb die Datei COVID-19: Daten Covid19-Fälle je Altergruppe - Datensätze - data.gv.at<https://www.data.gv.at/katalog/dataset/covid-19-daten-covid19-faelle-je-altergruppe> Ihres Erachtens Ihre Anfrage vom 25.07.2021 nicht beantwortet. Wir hoffen, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
Robert Poth
AW: Auskunftsanfrage 2339 CSV-Datei "CovidFaelle_Altersgruppe.csv" [#2339]
Sehr geehrte<< Anrede >> i…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Robert Poth
Betreff
AW: Auskunftsanfrage 2339 CSV-Datei "CovidFaelle_Altersgruppe.csv" [#2339]
Datum
31. Juli 2022 14:36
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ages_sterblichkeit_daten_10-3-21.jpg
61,4 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> in Ihrem letzten Schreiben vom 28.7.2022 übermitteln Sie mir die Datei "CovidFaelle_Altersgruppe.csv", die Infektionsfälle und Todesfälle nach Datum, Altersgruppe, Geschlecht sowohl für Österreich insgesamt als auch aufgeschlüsselt nach Bundesländern beinhaltet, und weisen auf die öffentliche Verfügbarkeit dieser Datei hin. Die Ermittlung der Fallsterblichkeit (wie von Ages, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit definiert) nach Altersgruppen und Epidemiephasen (Gegenstand meines Auskunftsersuchens) ist auf Basis dieser Daten jedoch prinzipiell nicht möglich, da wesentliche Informationen fehlen. Dazu nachfolgend. (Dies gilt ungeachtet der sonstigen - eklatanten - Mängel der übermittelten Datei, auf welche hier nicht einzugehen ist.) Zuerst aber eine Anmerkung. Die Fallsterblichkeit und die Infektionssterblichkeit ("Case Fatality Rate" bzw. "Infection Fatality Rate") und deren Entwicklung im Zeitverlauf sind zentrale Kennzahlen der Gefährlichkeit eines Erregers bzw. einer Infektionskrankheit und eine essenzielle Grundlage für alle Maßnahmen der Gesundheitsbehörden in Zusammenhang mit der betreffenden Infektionskrankheit. Man könnte die Bedeutung dieser Kennzahlen mit der Bedeutung zentraler wirtschaftlicher Kennzahlen wie der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts oder der Inflationsrate vergleichen. Beantwortet eine Behörde ein Auskunftsersuchen betreffend Inflationsraten nicht mit der Übermittlung dieser (behördlich zu ermittelnden) Kennzahl, sondern mit der Übermittlung tausender Preisdaten zu den Produkten in den jeweiligen Warenkörben und stellt der auskunftsersuchenden Person derart anheim, sich die Inflationsraten doch selbst auszurechnen, wäre dies m. E. zweifellos als faktische Auskunftsverweigerung zu qualifizieren. Im Fall der übermittelten Datei "CovidFaelle_Altersgruppe.csv" ist es jedoch nicht einmal möglich, die Entwicklung der Fallsterblichkeit nach Epidemiephasen selbst zu ermitteln. Begründung Die Ages hat zumindest im Zeitraum vor dem gegenständlichen Auskunftsersuchen routinemäßig zu den veröffentlichten Sterblichkeitsdaten zu Covid-19 angemerkt: * dass die Zahlen zu Todesfällen und Letalität "die Fälle mit Labordiagnosedatum bis 3 Wochen vor Berichtstag" inkludieren und * dass "für eine zuverlässige Berechnung der Fall-Sterblichkeit (inkludiert alle Infektionsfälle, unabhängig vom Erkrankungsstatus)" "mindestens eine Beobachtungszeit von 3 Wochen für jeden Infektionsfall nach Labordiagnose zu bestehen" hat. Siehe Anhang Screenshot (jpg, Beispiel) vom 10.3.2021. Daraus folgt, dass sich die Fallsterblichkeit für bestimmte Zeiträume (wie etwa Phasen der Epidemie) nur ermitteln lässt, wenn auch Informationen über den Zeitraum zwischen Labor-diagnose und Todesfall vorliegen. Nur dann können Todesfälle und Infektionen (Labordiagnosen) korrekt zugeordnet werden. Beispiel: Die Person A ist eine Woche nach Labordiagnose "an oder mit" Covid-19 verstorben, die Person B drei Wochen nach Labordiagnose. Der Todesfall der Person A ist daher den registrierten Infektionsfällen eine Woche vor dem Todesfall zuzuordnen, der Todesfall der Person B den registrierten Infektionsfällen drei Wochen davor. Um etwa die Fallsterblichkeit von Covid-19 (auf Basis der "an oder mit" Covid-19 Verstorbenen) in der Phase I zu ermitteln, müssen alle Todesfälle, die von Ages in Zusammenhang mit Labordiagnosen aus der Phase I (bis 15.3.2020) gebracht werden, dieser Phase I zugeordnet werden, auch wenn diese Todesfälle erst nach dem 15.3.2020 eintraten. Analoges gilt für die weiteren Phasen der Epidemie. Informationen über den Zeitraum zwischen Labordiagnose und Todesfall sind der angegebenen CSV-Datei aber nicht zu entnehmen. Eine korrekte Zuordnung von Todesfällen und Infektionsfällen nach Epidemiephasen ist auf Basis dieser Daten nicht möglich. Daher lässt sich die Fallsterblichkeit wie von Ages definiert und berechnet (Gegenstand meines Auskunftsersuchens) auf Basis der Daten in der angegebenen CSV-Datei auch nicht ermitteln. Meine Anfrage vom 25.7.2021 ist daher nach wie vor unbeantwortet. Abschließend dazu: In meinem Auskunftsersuchen begehre ich nicht die Übermittlung der zur Ermittung der Fallsterblichkeit erforderlichen Rohdaten. Mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf die Ergebnisse der Berechnungen der Fallsterblichkeit, die von Ages in behördlichem Auftrag vorgenommen, veröffentlicht und ab Mitte/Ende März 2021 aus mir unbekannten Gründen der Öffentlichkeit entzogen wurden, obwohl diese Berechnungen zumindest laut Ages-Angaben weiter vorgenommen wurden. Von dieser weiteren Berechnung dieser Kennzahl durch Ages ist auch insofern auszugehen, als eine Einstellung der Ermittlung dieser Kennzahl mitten in einer Epidemie an sich bereits gesundheitspolitisch nicht nur bedenklich, sondern skandalös wäre. Warum Sie diese Ages-Berechnungsergebnisse nicht bereitstellen oder nicht bereitstellen können, ist mir unverständlich. Mit freundlichen Grüßen, Robert Poth Anhänge: - ages_sterblichkeit_daten_10-3-21.jpg Anfragenr: 2339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2339/ Postanschrift Robert Poth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
2022-0.545.283-2-A - Bescheid Sehr geehrter Herr Poth, bitte beachten Sie die Beilage. Mit besten Grüßen
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
2022-0.545.283-2-A - Bescheid
Datum
27. Oktober 2022 12:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Poth, bitte beachten Sie die Beilage. Mit besten Grüßen