Fiaker in Innsbruck

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Laut diesem Beitrag auf ihrer Website gibt es Bescheide, über die Hitzefrei für Innsbrucks Fiakerpferde ab 32 Grad Celsius vorgeschrieben werden.

https://presse.innsbruck.gv.at/news-hit…

Ich bitte Sie um Zusendung des entsprechenden Bescheids.
Auf welche Datengrundlage wurde die Grenze von 32 Grad festgelegt?
Haben alle Betriebe Koppeln zur Verfügung?
Haben alle Betriebe Weiden zur Verfügung?

Gibt es ein Gutachten oder eine intern erstelle Expertise, die die Verfassungsmäßigkeit dieser Auflagen bestätigen? Falls ja, bitte ich Sie, mir diese Informationen zukommen zu lassen.

Gibt es ein Gutachten oder eine intern erstelle Expertise, diese Auflagen aus veterinärmedizinischer Sicht begründen? Falls ja, bitte ich Sie, mir diese Informationen zukommen zu lassen.

Wie viele Pferde werden in Innsbruck als Fiakerpferd eingesetzt?
Wie alt sind die eingesetzten Pferde?
Wie viele Firmen haben in Innsbruck daraum angesucht, Fiakerfahrten anzubieten?
Welche sind die offiziellen Standplätze, die von der Stadt Innsbruck festgelegt wurden?
Gibt es einen fix festgelegten Fiakertrarif wie in Salzburg und Wien?

Gab es seit dem Inkrafttreten der neuen Bescheiden im Jahr 2018 Verstöße gegen die Hitzefrei-Regelung?
Gab es Verstöße gegen andere Bescheid-Auflagen?

Gab es in den letzten 10 Jahren Anzeigen, weil Fiakerunternehmen nicht, wie vorgeschrieben, die Pferde dreimal täglich gefüttert haben?
Welche sonstigen Gesetzesverstöße der Innsbrucker Fiaker gegen das Tierschutzgesetz und die erste Tierhaltungsverordnung gab es in den letzten 10 Jahren?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    31. Juli 2026
  • Frist
    28. August 2026
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Innsbruck Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Fiaker in Innsbruck [#5149]
Datum
31. Juli 2026 20:37
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Laut diesem Beitrag auf ihrer Website gibt es Bescheide, über die Hitzefrei für Innsbrucks Fiakerpferde ab 32 Grad Celsius vorgeschrieben werden. https://presse.innsbruck.gv.at/news-hit… Ich bitte Sie um Zusendung des entsprechenden Bescheids. Auf welche Datengrundlage wurde die Grenze von 32 Grad festgelegt? Haben alle Betriebe Koppeln zur Verfügung? Haben alle Betriebe Weiden zur Verfügung? Gibt es ein Gutachten oder eine intern erstelle Expertise, die die Verfassungsmäßigkeit dieser Auflagen bestätigen? Falls ja, bitte ich Sie, mir diese Informationen zukommen zu lassen. Gibt es ein Gutachten oder eine intern erstelle Expertise, diese Auflagen aus veterinärmedizinischer Sicht begründen? Falls ja, bitte ich Sie, mir diese Informationen zukommen zu lassen. Wie viele Pferde werden in Innsbruck als Fiakerpferd eingesetzt? Wie alt sind die eingesetzten Pferde? Wie viele Firmen haben in Innsbruck daraum angesucht, Fiakerfahrten anzubieten? Welche sind die offiziellen Standplätze, die von der Stadt Innsbruck festgelegt wurden? Gibt es einen fix festgelegten Fiakertrarif wie in Salzburg und Wien? Gab es seit dem Inkrafttreten der neuen Bescheiden im Jahr 2018 Verstöße gegen die Hitzefrei-Regelung? Gab es Verstöße gegen andere Bescheid-Auflagen? Gab es in den letzten 10 Jahren Anzeigen, weil Fiakerunternehmen nicht, wie vorgeschrieben, die Pferde dreimal täglich gefüttert haben? Welche sonstigen Gesetzesverstöße der Innsbrucker Fiaker gegen das Tierschutzgesetz und die erste Tierhaltungsverordnung gab es in den letzten 10 Jahren?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/5149/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Innsbruck
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: Fiaker in Innsbruck [#5149]
Datum
31. Juli 2026 20:43
Status
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Ihre personenbezogenen Daten werden nur fuer den angefuehrten Zweck elektronisch verarbeitet und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben alle Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung der Verarbeitung, Datenuebertragbarkeit und Widerspruch. Diese Rechte koennen Sie schriftlich und mit Identitaetsnachweis ueber <<E-Mail-Adresse>> ausueben. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf https://www.innsbruck.gv.at. Schliesslich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der oesterreichischen Datenschutzbehoerde (<<E-Mail-Adresse>>, www.dsb.gv.at) Fuer rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behoerden und Dienststellen ist ausschliesslich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Strasse 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>