Förderprogramm Dream-Teams - Das Kraftpaket für die Frauenligen

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Im Rahmen des Förderprogrammes "Dream-Teams - Das Kraftpaket für die Frauenligen" werden die Damenmannschaften der höchsten Tischtennisliga (1. Damen Bundesliga oberes Playoff) mit einem Förderbetrag gefördert.
Wie setzen sich die Förderbeträge, die an die einzelnen Vereine der obersten Spielklasse vergeben werden, zusammen? Werden die Beträge abhängig von den Spielerinnen (Nationalität, Alter, etc.) vergeben, oder gibt es einen Sockelbetrag? Wird vom Bundesministerium darauf abgestellt, ob die Spielerinnen österreichischer oder ausländischer Nationalität sind? Wie hoch werden internationale Einsätze der einzelnen Vereine (z. B. Europacup, Championsleague) gefördert?
Entscheidet das Bundesministerium über die Höhe der einzelnen Förderungen an die Vereine, oder entscheidet der Österreichische Tischtennisverband über die Vergabe der Mittel an die zu fördernden Vereine?

Warte auf Antwort

  • Datum
    15. April 2026
  • Frist
    13. Mai 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Förderprogramm Dream-Teams - Das Kraftpaket für die Frauenligen [#4715]
Datum
15. April 2026 13:20
An
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Im Rahmen des Förderprogrammes "Dream-Teams - Das Kraftpaket für die Frauenligen" werden die Damenmannschaften der höchsten Tischtennisliga (1. Damen Bundesliga oberes Playoff) mit einem Förderbetrag gefördert. Wie setzen sich die Förderbeträge, die an die einzelnen Vereine der obersten Spielklasse vergeben werden, zusammen? Werden die Beträge abhängig von den Spielerinnen (Nationalität, Alter, etc.) vergeben, oder gibt es einen Sockelbetrag? Wird vom Bundesministerium darauf abgestellt, ob die Spielerinnen österreichischer oder ausländischer Nationalität sind? Wie hoch werden internationale Einsätze der einzelnen Vereine (z. B. Europacup, Championsleague) gefördert? Entscheidet das Bundesministerium über die Höhe der einzelnen Förderungen an die Vereine, oder entscheidet der Österreichische Tischtennisverband über die Vergabe der Mittel an die zu fördernden Vereine?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4715/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in