Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte.

2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen.

3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen?

Für den Fall der (teilweisen) Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz.

Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    8. März 2016
  • 0 Follower:innen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Information…
An Steyr, Oberösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#532]
Datum
12. Januar 2016 10:15
An
Steyr, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte. 2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen? Für den Fall der (teilweisen) Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Ich habe am 12. Jänner 2016 über die Plattfor…
An Steyr, Oberösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#532]
Datum
21. Januar 2016 11:56
An
Steyr, Oberösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Ich habe am 12. Jänner 2016 über die Plattform FragDenStaat.at eine Anfrage betreffend von der Stadt Steyr ausbezahlte Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen nach dem Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz gestellt. In Bezug auf Ihren Brief vom 13. Jänner (GZ: Präs-060/HG/Grei) möchte ich hiermit bestätigen, dass ich eine natürliche Person bin und unter der Ihnen bekannten Wohnadresse ansässig bin. Die Plattform FragDenStaat.at erlaubt BürgerInnen, Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz bzw. entsprechenden Landesgesetzen zu stellen. Hinter jeder Anfrage steht ein Bürger bzw. eine Bürgerin, der/die diese Anfrage stellt. Nicht die Plattform hat den Inhalt der Anfrage erstellt, sondern ich als Antragsteller. Die Plattform übernimmt nur die Übermittlung der Anfrage und erstellt zu diesem Zweck eine Email-Adresse. Ich möchte hiermit erneut folgendes Auskunftsbegehren gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz stellen. Zwar würde ich höflich um eine Antwort an diese Email-Adresse bitten, akzeptiere aber natürlich auch eine Antwort an meine Wohnadresse: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde Steyr an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte. 2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen? Für den Fall der (teilweisen) Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Steyr, Oberösterreich
Auskunftsbegehren Parteienfinanzierung Sehr geehrter Herr Huter, entsprechend Ihrem Wunsch um vorherige Bekanntga…
Von
Steyr, Oberösterreich
Betreff
Auskunftsbegehren Parteienfinanzierung
Datum
25. Januar 2016 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Huter, entsprechend Ihrem Wunsch um vorherige Bekanntgabe der anfallenden Kosten teilen wir mit, dass für dieses Auskunftsbegehren eine Eingabegebühr gem. TP 6 GebG von € 14,30 sowie eine Verwaltungsabgabe gem. TP 3 Oö GVV von € 6,50 in jedem Fall zu entrichten ist. Halten Sie Ihr Auskunftbegehrend aufrecht? Mit freundlichen Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
AW: Auskunftsbegehren Parteienfinanzierung [#532] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich übernehme die von Ihnen ang…
An Steyr, Oberösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Auskunftsbegehren Parteienfinanzierung [#532]
Datum
25. Januar 2016 14:10
An
Steyr, Oberösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich übernehme die von Ihnen angeführten Gebühren für mein Auskunftsbegehren und halte dieses aufrecht. Geben Sie mir bitte die entsprechende Konto-Verbindung samt einer etwaig anzuführenden Geschäftszahl an, dann überweise ich den Betrag zeitnah. Mit freundlichen Grüßen Mathias Huter Anfragenr: 532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Steyr, Oberösterreich
[Die folgende Antwort wurde mittels Texterkennungssoftware aus einem Antwortschreiben extrahiert.] "Zu Ihrer E-M…
Von
Steyr, Oberösterreich
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage betreffend Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen
Datum
29. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
[Die folgende Antwort wurde mittels Texterkennungssoftware aus einem Antwortschreiben extrahiert.] "Zu Ihrer E-Mail-Anfrage vom 12. bzw. 21. Jänner 2016, mit dem Sie eine umfangreiche Auskunft zum Thema Parteien- bzw. Fraktionsförderung begehren, wird unter Verwendung Ihrer Fragen folgende Auskunft erteilt:" ad 1) "Antwort: Partei 2010 2011 2012 2013 2014 2015 SPÖ 80.303,00 73.034,00 74.380,00 72.090,29 73.849,29 74.591,82 WB ÖVP-Bürgerforum 45.068,00 40.988,00 41.743,00 40.457,98 41.445, 15 41.861,87 Die GRÜNEN 29.053,00 26.421,00 26.908,00 26.079,66 26.716,00 26.984,62 FPÖ 38.662,00 35.161,00 35.809,00 34.706,66 35.553,50 35.910,98 GESAMT SUMME: 193.086,00 175.604,00 178.840,00 173.334,59 177.563,94 179.349,29 Partei 2005 2006 2007 2008 2009 SPÖ 79.024,00 81.347,00 97.181,00 98.517,00 102.124,00 ÖVP 32.813,00 33.777,00 40.350,00 40.904,00 42.403,00 Bürgerforum 19.221,00 19.786,00 23.635,00 23.959,00 24.838,00 Die GRÜNEN 24.658,00 25.383,00 30.321,00 30.737,00 31.864,00 FPÖ 24.658,00 25.383,00 30.321,00 30.737,00 31.864,00 GESAMT SUMME: 180.374,00 185.676,00 221.808,00 224.854,00 233.093,00 " ad 2) "Antwort: Abgesehen davon, dass die Mitglieder der Stadtregierung und die Fraktionen in die Verwaltungsorganisation und die damit verbundenen gesetzlichen Erfordernisse eingebunden sind, werden keine Förderungen erteilt." ad 3) "Antwort: Für Schulungsaktivitäten der einzelnen Mandatare wurden bis 2015 jährlich € 320,-- pro Mandatar ausbezahlt." ad 4) "Antwort: nein" ad 5) "Antwort: Ab 2016 ist für jede Gemeinderatsfraktion ein Sockelbetrag von EUR 5.000,--, für jedes Mitglied des Stadtsenats ein Betrag von EUR 5.000,-- und für jedes Gemeinderatsmitglied ein Betrag von EUR 1.500,-- als Förderung festgelegt. Für dieses Auskunftsbegehren ist eine Eingabegebühr gern. TP 6 GebG von € 14,30 sowie eine Verwaltungsabgabe gem. TP 3 von € 6,50 mit beiliegendem Erlagschein zu entrichten." (...)
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich für die vollständige Beantwortung meiner Anfrage! Die von Ihnen d…
An Steyr, Oberösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Anfrage betreffend Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#532]
Datum
10. Februar 2016 15:17
An
Steyr, Oberösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich für die vollständige Beantwortung meiner Anfrage! Die von Ihnen dafür vorgeschriebene Gebühr von € 20,8 habe ich überwiesen. Ich möchte jedoch freundlich darauf hinweisen, dass das Vorschreiben von Gebühren für Auskunftsbegehren in der österreichischen Verwaltungspraxis – zumindest meiner persönlichen Erfahrung nach – nicht üblich ist. Ich möchte deshalb anregen, dass die Stadt Steyr im Sinne einer bürgernahen und transparenten Verwaltung diese Praxis überdenkt. Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>