Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen

Anfrage an: Wiener Neustadt
Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte.

2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen.

3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen?

Für den Fall der (teilweisen) Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheids gem § 6 NÖ Auskunftsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2016
  • Frist
    9. März 2016
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Wiener Neustadt Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#572]
Datum
13. Januar 2016 10:01
An
Wiener Neustadt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte. 2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen? Für den Fall der (teilweisen) Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheids gem § 6 NÖ Auskunftsgesetz. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Wiener Neustadt
Antw: Förderungen für Parteien bzw.= 20deren Fraktionen [#572] (Empfangsbestätigung) Sehr geehrte Damen und Herren…
Von
Wiener Neustadt
Betreff
Antw: Förderungen für Parteien bzw.= 20deren Fraktionen [#572] (Empfangsbestätigung)
Datum
13. Januar 2016 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihr e-Mail ist ha. eingelangt und wird umgehend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Wiener Neustadt
Antw: Förderungen für Parteien bzw.= 20deren Fraktionen [#572] (Empfangsbestätigung) Sehr geehrte Damen und Herren…
Von
Wiener Neustadt
Betreff
Antw: Förderungen für Parteien bzw.= 20deren Fraktionen [#572] (Empfangsbestätigung)
Datum
13. Januar 2016 10:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihr e-Mail ist ha. eingelangt und wird umgehend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Wiener Neustadt
Ihre Anfrage an die Stadt Wiener Neustadt Sehr geehrter Hr. Huter! Vielen Dank für Ihre Anfrage an die Stadt Wien…
Von
Wiener Neustadt
Betreff
Ihre Anfrage an die Stadt Wiener Neustadt
Datum
19. Januar 2016 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Hr. Huter! Vielen Dank für Ihre Anfrage an die Stadt Wiener Neustadt, zu welcher ich Ihnen gerne wie folgt antworten kann: ad1) Für die Jahre 2005 bis inklusive 2008 wurden keine derartigen Beiträge seitens der Stadt ausbezahlt. Mit Beschluss des Gemeinderates vom Dezember 2008 wurde ab dem Jahr 2009 ein Förderungsbeitrag der Stadt für kommunalpolitische Weiterbildung in Höhe von jährlich insgesamt EUR 51.000,-- beschlossen. Die Aufteilung erfolgt aufgrund der zum Zeitpunkt des jeweiligen Stichtages der Auszahlung vorliegenden Mandatszahlen der im Gemeinderat vertretenen Parteien, Listen und Gruppierungen, wobei pro Mandatar 2,5 % des Gesamtbetrages auszuzahlen sind. Die Auszahlung erfolgt jeweils zur Hälfte am 1. Mai und 1. November des jeweiligen Jahres. Von 2009 bis 2015 wurden daher aus diesem Titel pro Jahr EUR 51.000,-- ausbezahlt. Die Bedeckung erfolgt gemäß Beschluss jeweils auf der VAST 1/0600/7570 ad2) Keine ad3) Keine ad4) Keine ad5) Keine Änderungen. Im Voranschlag 2016 ist vorbehaltlich der Beschlussfassung des Budgets 2016 wieder ein Betrag von EUR 51.000,-- beinhaltet um die Zahlungen gemäß Punkt 1 auch für 2016 entsprechend vornehmen zu können. Mit freundlichen Grüßen