Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 5 TIWG die Erteilung folgender Auskunft:

1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte.

2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen.

3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen?

Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 13 TIWG.

Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2016
  • Frist
    7. März 2016
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 5 TIWG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können S…
An Innsbruck Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#503]
Datum
11. Januar 2016 18:37
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 5 TIWG die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte. 2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen? Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 13 TIWG. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#503]
Datum
11. Januar 2016 19:16
Status
Warte auf Antwort
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Für rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen ist ausschließlich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>
Sehr geehrter Herr Huter, ich habe Ihre Anfrage an die verantwortliche Stelle weitergeleitet. Freundliche Grüße Sa…
Von
Innsbruck
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#503]
Datum
12. Januar 2016 08:52
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Huter, ich habe Ihre Anfrage an die verantwortliche Stelle weitergeleitet. Freundliche Grüße Sabine Kröß-Tunner _______________________________________________ <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Landeshauptstadt Innsbruck Bürgerservice - Fundwesen Sabine Kröß-Tunner Maria-Theresien-Straße 18 A-6020 Innsbruck Telefon +43 512 5360 1001 Fax +43 512 5360 1701 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.innsbruck.gv.at<http://www.innsbruck.gv.at/>
MagIbk/14251/MD-SO/1 MagIbk/14266/RA-VL-GU/1 Sehr geehrter Herr Huter, mit Mail vom 11.01.2016 haben Sie einen …
Von
Innsbruck
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#503]
Datum
5. Februar 2016 09:32
Status
Warte auf Antwort
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MagIbk/14251/MD-SO/1 MagIbk/14266/RA-VL-GU/1 Sehr geehrter Herr Huter, mit Mail vom 11.01.2016 haben Sie einen Antrag gemäß § 5 Tiroler Informationsweiterverwendungsgesetz 2015, (TIWG 2015), LGBl. Nr. 79/2015, gestellt. Wenn aus dem Antrag auf Bereitstellung von Dokumenten zur Weiterverwendung die Art und Weise ihrer Weiterverwendung nicht ausreichend klar hervorgeht, ist gemäß § 5 Abs. 2 TIWG 2015 dem Antragsteller unter Setzung einer längstens zweiwöchigen Frist aufzutragen, den Antrag schriftlich zu präzisieren. Wir ersuchen Sie daher, bis längstens 19.02.2016 schriftlich mitzuteilen, für welche Zwecke und in welcher Weise Sie die beantragten Dokumente weiterverwenden wollen. Wenn Ihr verbesserter Antrag nicht fristgemäß einlangt, gilt Ihr Antrag gemäß § 5 Abs. 2 TIWG 2015 als nicht eingebracht. Freundliche Grüße Für den Stadtmagistrat der Landeshauptstadt Innsbruck Dr. Peter Brühwasser [Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: 4-Logo_Test] [Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Wappen_Test] Landeshauptstadt Innsbruck Büro Magistratsdirektor Dr. Peter Brühwasser Büroleiter Maria-Theresien-Straße 18 A-6020 Innsbruck Telefon +43 512 53 60 3314 Mobil +43 664 3854739 Telefax +43 512 53 60 1753 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.innsbruck.gv.at<http://www.innsbruck.gv.at/> P Wenn nicht unbedingt notwendig, verzichten Sie bitte auf einen Ausdruck dieses E-Mails - der Umwelt zuliebe! ________________________________ Diese E-Mail enthaelt vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen. Wenn Sie nicht die/der richtige AdressatIn sind oder diese E-Mail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort die/den AbsenderIn und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Für rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen ist ausschließlich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden.
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Anfrage. Ich habe erkannt, dass ich m…
An Innsbruck Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#503]
Datum
5. Februar 2016 11:28
An
Innsbruck
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Anfrage. Ich habe erkannt, dass ich mich in meiner Anfrage wohl besser (auch) auf das Tiroler Auskunftsgesetz anstatt auf das Tiroler Informationsweiterverwendungsgesetz beziehen hätte sollen, da die von mir angefragten Informationen meines Wissens nach derzeit nicht öffentlich verfügbar sind. Zweck meiner Anfrage ist, die Zuwendungen der öffentlichen Hand nachvollziehen zu können. Die Antwort darauf bzw. übermittelte Informationen würden für Analysen und eine weitere Aufbereitung verwendet und u.a. auf den Webseiten FragDenStaat.at und Parteispenden.at veröffentlicht. Ich möchte hiermit meine Anfrage erneut einbringen, diesmal auch mit Bezug auf das Auskunftspflichtgesetz. Mit bestem Dank im Voraus für Ihre Bemühungen um eine transparente Informationspolitik! Hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte. 2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen? Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Tiroler Auskunftspflichtgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Mit freundlichen Grüßen Mathias Huter Anfragenr: 503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Freundliche Grüße i.A.
Von
Innsbruck
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
Datum
4. März 2016 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Freundliche Grüße i.A.
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die weitgehende Beantwortung meiner Anfrage betreffend ausbezahlte Förde…
An Innsbruck Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#503]
Datum
8. März 2016 08:30
An
Innsbruck
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die weitgehende Beantwortung meiner Anfrage betreffend ausbezahlte Förderungen an Parteien bzw. deren Fraktionen. Zwar kann ich mir auf Basis der von Informationen aus Ihrer Antwort die Klubförderungen der einzelnen Parteien für die Jahre seit 2012 errechnen. Im Sinne einer bürgernahen und transparenten Verwaltung möchte ich jedoch anregen, dass in derartigen Fällen über das gesetzlich vorgeschriebene absolute Mindestmaß an Transparenz hinausgegangen wird, und deratige Informationen herausgegeben werden, ohne BürgerInnen rechnen zu lassen. Auch möchte ich gerne anregen, dass die Stadt Innsbruck dem Vorbild der Stadt Salzburg folgt und einen jährlichen Förderbericht mit Details zu allen ausbezahlten Transferzahlungen in weiterverwendbarem Format veröffentlicht (siehe: https://www.data.gv.at/katalog/dataset/2a0cb127-ea73-4cbd-a73f-e7d69d6fba5d). Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 503 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#503]
Datum
8. März 2016 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Für rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen ist ausschließlich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>
Sehr geehrter Herr Huter, ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsen…
Von
Innsbruck
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs [#503]
Datum
8. März 2016 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an die Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat, +43 512 5360 2302, <<E-Mail-Adresse>> weiter geleitet. Freundliche Grüße Eva Stadlmair Landeshauptstadt Innsbruck Bürgerservice und Fundwesen Eva Stadlmair Maria-Theresien-Straße 18 A-6020 Innsbruck Telefon +43 512 5360 1005 Fax +43 512 5360 1701 <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> www.innsbruck.gv.at