Frauenförderung gem. Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nach erfolgter Geschlechtsumwandlung
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Derzeit wird in Österreich eine sogenannte "positive Diskriminierung" gegenüber Männern betrieben. Frauen sollen demnach nicht gleich gestellt sondern bevorzugt werden. Darum würde mich interessieren, wie das Innenministerium Personen mit Geschlechtsumwandlungen beim Vollzug des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes betrachtet.
Sprich: Wenn sich ein männlicher Beamter einer Geschlechtsumwandlung unterzieht, genießt er/sie dann die Vorzüge der §§11c und 11d - also eine Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg und der Weiterbildung gegenüber seinen nicht operierten männlichen Kollegen?
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Dezember 2015
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26. Januar 2016
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