Freimengen und Freigrenze - 430 € Erhöhung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Gibt es in absehbarer Zeit Bestrebungen, die Freigrenzen anzuheben, damit diese mit den verschiedenen Teuerungen rund um den Globus mithalten? Die 430 € sind nun seit einigen Jahren bereits gültig und wurden nie erhöht!

Danke

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. Januar 2025
  • Frist
    1. März 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Freimengen und Freigrenze - 430 € Erhöhung [#3266]
Datum
4. Januar 2025 18:05
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Gibt es in absehbarer Zeit Bestrebungen, die Freigrenzen anzuheben, damit diese mit den verschiedenen Teuerungen rund um den Globus mithalten? Die 430 € sind nun seit einigen Jahren bereits gültig und wurden nie erhöht! Danke
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3266/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in