Freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung der Loser Bergbahnen GmbH & Co KG

Sehr geehrteAntragsteller/in

gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz wird um Erteilung folgender Auskunft gebeten:

Existiert ist so etwas wie ein freiwilliges UVP-Verfahren¹ überhaupt und trifft es zu, dass für ein UVP-Verfahren zur Genehmigung einer Kabinenbahn nicht das Land, sondern der Bund zuständig ist, wenn ja welches Ministerium?

Hinweis: Da aus der Anfrage klar ersichtlich ist, dass ein öffentliches Interesse auf Information über die Faktenlage vorliegt und diesem durch Veröffentlichung der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at entsprochen wird, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an.²
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¹ https://bit.ly/2VSsPVE
² https://bit.ly/3kJJOno

Ergebnis der Anfrage

Die UVP-Behörde des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung hat eindeutig klargestellt, dass ein „freiwilliges UVP-Verfahren“ nicht existiert (!), wodurch (selbst) die Loser Bergbahnen GmbH & Co KG ein solches auch nicht „machen“ kann und für Schigebiete die Ziffer 12 des Anhanges 1 UVP-G [1] maßgeblich ist. Entgegen der politischen Ersteinschätzung [2] wäre daher nicht der Bund, sondern das Land (Steiermark) zuständig.
Ob die hier [3] und hier [4] verbreitete Geschichte auf einem vom Werbekunden Loser Bergbahnen GmbH & Co KG (ANDROSCH & Co. [5]) gänzlich ungeprüft übernommenen PR-Artikel basiert und ob es die Intention der Loser Bergbahnen GmbH & Co KG bzw. deren Vertretungsorgan (HUBER [6]) war, die Öffentlichkeit über den wahren Sachverhalt vorsätzlich zu täuschen [7], kann durch Behördenanfragen nicht, eine mögliche Täuschungsabsicht gegebenenfalls gerichtlich geklärt werden.
Die diversen Ausbaupläne der Loser Bergbahnen GmbH & Co KG (bzw. der RBG-Entwicklungs- und Errichungs GmbH [8]) betreffend gab es bisher übrigens nicht „einige UVPs“, sondern nur EINE bereits im Jahr 2004 nach § 18 UVP-G 2000 erteilte Grundsatzgenehmigung [9], die bis dato jedoch nur teilweise mit zwei Abnahmebescheiden [10][11] abgeschlossen wurden.
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[1] https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993…
[2] https://pallast2.stmk.gv.at/pallast-p/p…
[3] https://www.arf.at/2021/06/22/loser-mac…
[4] https://www.salz-tv.at/2021/06/22/altau…
[5] https://www.firmenabc.at/person/androsc…
[6] https://www.firmenabc.at/person/huber-r…
[7] https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974…
[8] https://www.firmenabc.at/rbg-entwicklun…
[9] https://www.umwelt.steiermark.at/cms/be…
[10] https://www.umwelt.steiermark.at/cms/be…
[11] https://www.umwelt.steiermark.at/cms/be…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz wird um Erteilung folgender Ausku…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung der Loser Bergbahnen GmbH & Co KG [#2336]
Datum
20. Juli 2021 15:13
An
Landesregierung Steiermark
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz wird um Erteilung folgender Auskunft gebeten: Existiert ist so etwas wie ein freiwilliges UVP-Verfahren¹ überhaupt und trifft es zu, dass für ein UVP-Verfahren zur Genehmigung einer Kabinenbahn nicht das Land, sondern der Bund zuständig ist, wenn ja welches Ministerium? Hinweis: Da aus der Anfrage klar ersichtlich ist, dass ein öffentliches Interesse auf Information über die Faktenlage vorliegt und diesem durch Veröffentlichung der erhaltenen Auskunft im Medium https://fragdenstaat.at entsprochen wird, fällt keine Gebühr nach dem Gebührengesetz an.² ___ ¹ https://bit.ly/2VSsPVE ² https://bit.ly/3kJJOno Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesregierung Steiermark
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre ua Anfrage, die von der UVP-Behörde des Amtes der Steiermärkischen Land…
Von
Landesregierung Steiermark
Betreff
AW: Freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung der Loser Bergbahnen GmbH & Co KG [#2336]
Datum
10. August 2021 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre ua Anfrage, die von der UVP-Behörde des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wie folgt beantwortet wird: Eine "freiwillige UVP" gibt es nicht. Wenn die gesetzlichen Kriterien nicht erfüllt sind, ist der Antrag auf Durchführung einer UVP zurückzuweisen. Für Schigebiete ist die Ziffer 12 des Anhanges 1 UVP-G maßgeblich, wo die Zuständigkeit des Landes definiert ist. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die detailliert Auskunftserteilung inkl. Nennung der gut vers…
An Landesregierung Steiermark Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: AW: Freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung der Loser Bergbahnen GmbH & Co KG [#2336]
Datum
23. August 2021 11:05
An
Landesregierung Steiermark
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die detailliert Auskunftserteilung inkl. Nennung der gut versteckten, maßgeblichen Passage im UVP-G! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS: Auf die Gefahr hin „Eulen nach Athen zu tragen“ könnte bei künftigen „echten“ UVP-Verfahren die Flächeninanspruchnahme durch Speicherteiche bei der Berechnung der Schwellenwerte für die Z 12 des Anhangs des UVP-G sogar zur Gänze mitberücksichtigt werden (müssen): https://www.umweltrechtsblog.at/blog/blogdetail.html?newsID=%7B72CA31B2-B205-11EA-9B0D-309C23AC5997%7D http://dx.doi.org/10.1007/s10357-019-3595-3 https://umweltrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_umweltrecht/Beschneiungsanlagen_Schigebiete_und_UVP-Pflichtigkeit_in_OEsterreich_NuR_802.pdf Anfragenr: 2336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>