Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Aufgrund der vom Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) verordneten schwerwiegenden Einschränkungen der Grundrechte stellen sich eine Reihe von Fragen.

Daher wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:

1) Hatte das BMSGPK - vor allem im Hinblick darauf, dass die aktuelle Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für "Pandemie" überhaupt keine Aussage über die Gefährlichkeit eines Erregers macht - vor der Verordnung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen wissenschaftliche Belege für die Gefährlichkeit von COVID-19?
2) Falls Frage 1 bejaht wird: Sind diese wissenschaftlichen Belege öffentlich verfügbar?
3) Falls Frage 1 bejaht, aber Frage 2 verneint wird: Wird das BMSGPK diese wissenschaftlichen Belege öffentlich verfügbar machen?
4) Falls Frage 1 bejaht, aber die Fragen 2 und 3 verneint werden: Aus welchen Gründen werden diese wissenschaftlichen Belege nicht öffentlich verfügbar gemacht?
5) Falls Frage 1 verneint wird: Aus welchen anderen Gründen erschienen dem BMSGPK die verordneten, schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen angemessen?
6) Hat das BMSGPK Maßnahmen zur Feststellung der tatsächlichen Gefährlichkeit von COVID-19 angeordnet?
7) Falls Frage 6 verneint wird: Warum hat das BMSGPK keine Maßnahmen zur Feststellung der tatsächlichen Gefährlichkeit von COVID-19 angeordnet?
8) Falls Frage 6 bejaht wird: Umfassen die angeordneten Maßnahmen auch die Obduktion von (laut Testergebnis) mit SARS-CoV-2 infizierten Verstorbenen?
9) Falls Frage 8 verneint wird: Auf welche andere Art gedenkt das BMSGPK zu einer Feststellung über die tatsächliche Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 zu gelangen?
10) Warum ist das BMSGPK offenbar bisher (also bis zum 07.04.2020) noch zu keiner Feststellung über die tatsächliche Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 gelangt - obwohl dies durch konsequente Obduktion aller (laut Testergebnis) mit SARS-CoV-2 infizierten Verstorbenen sehr wohl möglich gewesen wäre?
11) Wann gedenkt das BMSGPK zu einer Feststellung über die tatsächliche Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 zu gelangen?
12) Wird das BMSGPK das Ergebnis und die Datengrundlage betreffend der tatsächliche Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 öffentlich verfügbar machen?
13) Falls Frage 12 verneint wird: Was sind Gründe hierfür?
14) Wird die Feststellung über die tatsächliche Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 einen Einfluss auf die Beendigung der verordneten, schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen haben?
15) Falls Frage 14 verneint wird: Was sind die Gründe hierfür?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG beantragt.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    2. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der vom Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 [#1930]
Datum
7. April 2020 08:37
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufgrund der vom Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) verordneten schwerwiegenden Einschränkungen der Grundrechte stellen sich eine Reihe von Fragen. Daher wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Hatte das BMSGPK - vor allem im Hinblick darauf, dass die aktuelle Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für "Pandemie" überhaupt keine Aussage über die Gefährlichkeit eines Erregers macht - vor der Verordnung der schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen wissenschaftliche Belege für die Gefährlichkeit von COVID-19? 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Sind diese wissenschaftlichen Belege öffentlich verfügbar? 3) Falls Frage 1 bejaht, aber Frage 2 verneint wird: Wird das BMSGPK diese wissenschaftlichen Belege öffentlich verfügbar machen? 4) Falls Frage 1 bejaht, aber die Fragen 2 und 3 verneint werden: Aus welchen Gründen werden diese wissenschaftlichen Belege nicht öffentlich verfügbar gemacht? 5) Falls Frage 1 verneint wird: Aus welchen anderen Gründen erschienen dem BMSGPK die verordneten, schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen angemessen? 6) Hat das BMSGPK Maßnahmen zur Feststellung der tatsächlichen Gefährlichkeit von COVID-19 angeordnet? 7) Falls Frage 6 verneint wird: Warum hat das BMSGPK keine Maßnahmen zur Feststellung der tatsächlichen Gefährlichkeit von COVID-19 angeordnet? 8) Falls Frage 6 bejaht wird: Umfassen die angeordneten Maßnahmen auch die Obduktion von (laut Testergebnis) mit SARS-CoV-2 infizierten Verstorbenen? 9) Falls Frage 8 verneint wird: Auf welche andere Art gedenkt das BMSGPK zu einer Feststellung über die tatsächliche Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 zu gelangen? 10) Warum ist das BMSGPK offenbar bisher (also bis zum 07.04.2020) noch zu keiner Feststellung über die tatsächliche Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 gelangt - obwohl dies durch konsequente Obduktion aller (laut Testergebnis) mit SARS-CoV-2 infizierten Verstorbenen sehr wohl möglich gewesen wäre? 11) Wann gedenkt das BMSGPK zu einer Feststellung über die tatsächliche Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 zu gelangen? 12) Wird das BMSGPK das Ergebnis und die Datengrundlage betreffend der tatsächliche Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 öffentlich verfügbar machen? 13) Falls Frage 12 verneint wird: Was sind Gründe hierfür? 14) Wird die Feststellung über die tatsächliche Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 einen Einfluss auf die Beendigung der verordneten, schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen haben? 15) Falls Frage 14 verneint wird: Was sind die Gründe hierfür? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG beantragt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesmini…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 [#1930] [20200407-084108700/20200415-135817875]
Datum
15. April 2020 13:58
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO-.pdf
212,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist. Wir bedauern, dass es aufgrund der sehr vielen Anfragen zu Verzögerung in der Beantwortung kommt. Zur Beantwortung Ihrer Fragen, möchten wir Sie auf das umfangreiche Informationsangebot des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verweisen. Die diversen Webseiten werden laufend aktualisiert und sollen den umfassenden Informationsbedarf Rechnung tragen: https://www.sozialministerium.at/Inform… In Bezug auf weitere Fragen zum Coronavirus dürfen wir auf unsere Website https://www.sozialministerium.at/ wo Sie tagesaktuelle Informationen, häufig gestellte Fragen (Zahlen, Daten Fakten; Österreich; das Virus; VORBEUGUNG etc.) und Detailinformationen finden, sowie auf die Gesundheitsseite - übertragbare Krankheiten Link: https://www.sozialministerium.at/Themen… verweisen. Die Website wird entsprechend den Informationen der offiziellen Gesundheitsbehörden (WHO, ECDC etc.) laufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst (und ggf. mehrmals täglich aktualisiert). Expertinnen und Experten der AGES beantworten Fragen rund um das Coronavirus. Telefon - kostenfreie Hotline: 0800 555 621 – 24 Stunden täglich erreichbar. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu SARS-CoV-2 finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums und auf der Webseite der AGES - https://www.ages.at/themen/krankheitser…. Sollten bei Ihnen Symptome auftreten oder befürchten erkrankt zu sein, bleiben Sie bitte zu Hause. Melden Sie sich beim Gesundheitstelefon unter der Nummer 1450. Das Gesundheitstelefon ist rund um die Uhr besetzt. Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Durch die von Ihnen angegebenen Hinweise wird keine der im Auskunftsbegehren gestell…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: RE: WG: Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 [#1930] [20200407-084108700/20200415-135817875] [#1930]
Datum
15. April 2020 19:16
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Durch die von Ihnen angegebenen Hinweise wird keine der im Auskunftsbegehren gestellten Fragen beantwortet. Aus diesem Grunde ersuche ich erneut höflichst um Beantwortung der im Zuge dieses Auskunftsbegehrens (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) gestellten Fragen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft habe ich bereits am 7. April die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG beantragt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19“ vom 07.04.2020 (#1930) wurd…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19 [#1930] / Säumnisbeschwerde [#1930]
Datum
17. Juli 2020 14:15
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19“ vom 07.04.2020 (#1930) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ebenso wurde der beantragte Bescheid über die Nichterteilung der Auskunft bis zum jetztigen Zeitpunkt nicht erlassen. Aus diesem Grunde habe ich eine Säumnisbeschwerde (siehe Anhang) eingebracht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - saeumnisbeschwerde_betreffend_auskunftskunftsbegehren_von_2020-04-07__2020-07-17__anonymisiert.pdf Anfragenr: 1930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bescheid
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
1. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
Anfragesteller/in
Bescheidbeschwerde
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Bescheidbeschwerde
Datum
7. März 2021
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Anfragesteller/in
Säumnisbeschwerde
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Via
Briefpost
Betreff
Säumnisbeschwerde
Datum
10. September 2021
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Anfragesteller/in
Antrag auf öffentliche mündliche Verhandlung [#1930] Sehr geehrteAntragsteller/in In der Sache zu GZ 2020-0.823.4…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag auf öffentliche mündliche Verhandlung [#1930]
Datum
21. April 2022 14:04
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In der Sache zu GZ 2020-0.823.410 will der Beschwerdeführer sein Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter gemäß Art. 83 Abs. 2 B-VG wahrnehmen. Dementsprechend wird hiermit höflichst der Antrag gestellt, gemäß § 24 VwGVG eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen. Bereits an dieser Stelle wird beantragt, dass die Niederschrift dieser mündlichen Verhandlung (gemäß § 14 Abs. 7 AVG) unter Verwendung eines Schallträgers aufgenommen und ihm die Schallträger-Aufnahme der Niederschrift sowie auch (gemäß § 14 Abs. 7 AVG) eine Ausfertigung der Übertragung zugestellt wird. Der Beschwerdeführer behält es sich vor, einen ergänzenden Schriftsatz einzubringen. Anhänge: - antrag_auf_muendliche_verhandlung__2022-04-21__anonymisiert.pdf Anfragenr: 1930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/1930/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>