geistige Landesverteidigung
Ich versuche schon länger herauszubekommen ob Frauen geistige und wirtschaftliche Landesverteidigung machen dürfen. In Artikel 9a der Verfassung steht ja nur, daß sie Soldatinnen werden dürfen und Zivildienst dürfen sie soweit ich weiß sicher nicht machen. Beim Verteidigungsministerium hab ich schon nachgefragt, die haben gemeint da ist wahrscheinlich das Landwirtschaftsministerium mit der Zivildienstserviceagentur zuständig, dort hab ich gestern angerufen, aber die kennen sich auch nicht aus bzw sind nicht zuständig. Ich habe aber herausgefunden, daß für geistige Landesverteidigung anscheinend das Bildungsministerium zuständig ist. Also wie ist das mit den Frauen? Müssen die bei Teilen von politischer Bildung aus der Klasse geschickt werden? Und noch was anderes, wie ist der Dienstweg wenn ich als Zivildiener ein oder mehrere geistige Bedrohungsszenarien wahrnehme wo nicht ganz geklärt ist ob die von außen kommen oder hausgemacht sind? Also wo muß ich Meldung machen und von wem bekomme ich dann Dienstanweisungen? Und welche Stelle ist für wirtschaftliche Landesverteidigung zuständig?
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Dezember 2021
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2. Februar 2022
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- Von
- Paul Enzinger
- Betreff
- geistige Landesverteidigung [#2488]
- Datum
- 8. Dezember 2021 03:49
- An
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Betreff
- WG: geistige Landesverteidigung [#2488] [~54248]
- Datum
- 9. Dezember 2021 09:51
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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