geistige Landesverteidigung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich versuche schon länger herauszubekommen ob Frauen geistige und wirtschaftliche Landesverteidigung machen dürfen. In Artikel 9a der Verfassung steht ja nur, daß sie Soldatinnen werden dürfen und Zivildienst dürfen sie soweit ich weiß sicher nicht machen. Beim Verteidigungsministerium hab ich schon nachgefragt, die haben gemeint da ist wahrscheinlich das Landwirtschaftsministerium mit der Zivildienstserviceagentur zuständig, dort hab ich gestern angerufen, aber die kennen sich auch nicht aus bzw sind nicht zuständig. Ich habe aber herausgefunden, daß für geistige Landesverteidigung anscheinend das Bildungsministerium zuständig ist. Also wie ist das mit den Frauen? Müssen die bei Teilen von politischer Bildung aus der Klasse geschickt werden? Und noch was anderes, wie ist der Dienstweg wenn ich als Zivildiener ein oder mehrere geistige Bedrohungsszenarien wahrnehme wo nicht ganz geklärt ist ob die von außen kommen oder hausgemacht sind? Also wo muß ich Meldung machen und von wem bekomme ich dann Dienstanweisungen? Und welche Stelle ist für wirtschaftliche Landesverteidigung zuständig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2021
  • Frist
    2. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
Paul Enzinger
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Paul Enzinger
Betreff
geistige Landesverteidigung [#2488]
Datum
8. Dezember 2021 03:49
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich versuche schon länger herauszubekommen ob Frauen geistige und wirtschaftliche Landesverteidigung machen dürfen. In Artikel 9a der Verfassung steht ja nur, daß sie Soldatinnen werden dürfen und Zivildienst dürfen sie soweit ich weiß sicher nicht machen. Beim Verteidigungsministerium hab ich schon nachgefragt, die haben gemeint da ist wahrscheinlich das Landwirtschaftsministerium mit der Zivildienstserviceagentur zuständig, dort hab ich gestern angerufen, aber die kennen sich auch nicht aus bzw sind nicht zuständig. Ich habe aber herausgefunden, daß für geistige Landesverteidigung anscheinend das Bildungsministerium zuständig ist. Also wie ist das mit den Frauen? Müssen die bei Teilen von politischer Bildung aus der Klasse geschickt werden? Und noch was anderes, wie ist der Dienstweg wenn ich als Zivildiener ein oder mehrere geistige Bedrohungsszenarien wahrnehme wo nicht ganz geklärt ist ob die von außen kommen oder hausgemacht sind? Also wo muß ich Meldung machen und von wem bekomme ich dann Dienstanweisungen? Und welche Stelle ist für wirtschaftliche Landesverteidigung zuständig?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Paul Enzinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Enzinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Enzinger
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrter Herr Enzinger, vielen Dank für Ihr Schreiben, das dem Bürger/innenservice des Bundesministeriums fü…
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
WG: geistige Landesverteidigung [#2488] [~54248]
Datum
9. Dezember 2021 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Enzinger, vielen Dank für Ihr Schreiben, das dem Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bearbeitung überantwortet wurde. Folgende Informationen dürfen wir Ihnen zu Ihrem Anliegen aus der Fachabteilung zukommen lassen: Geistige, wirtschaftliche, zivile und militärische Landesverteidigung sind die vier Säulen des in Artikel 9a B-VG verankerten Umfassenden Landesverteidigung. Geistige Landesverteidigung als Teil der Politischen Bildung ist ein allgemeines Bildungsziel und bezweckt, den Schülerinnen und Schülern im Unterricht ein grundlegendes Verständnis für die Instrumente und Maßnahmen für eine umfassende innere und äußere Sicherheit der Republik Österreich zu vermitteln. Damit soll erreicht werden, dass in der Gesellschaft ein breit verankertes Verständnis für die sicherheitspolitischen Aufgaben des Staates vorhanden ist, damit Demokratie, Zusammenleben und Freiheit in gesellschaftlicher und individueller Sicherheit gewährleistet bleiben. Es ist nicht vorgesehen, dass Schülerinnen während der Vermittlung von Unterrichtsinhalten geistiger Landesverteidigung den Unterricht verlassen müssten. Dies wäre inhaltlich nicht wünschenswert, zumal im Rahmen von Politischer Bildung Themen so eng verzahnt sind, dass ein breites Verständnis über die Zusammenhänge bei allen Schülerinnen und Schülern erreicht werden muss. Und es ist auch organisatorisch nicht durchführbar und daher keine ernsthafte Option. Ebenso wenig ist vorgesehen, dass die Vermittlung von GLV-Themen im Unterricht ausschließlich männlichen Lehrkräften vorbehalten wäre. Für wirtschaftliche Landesverteidigung sind das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (www.bmdw.gv.at) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (www.bmlrt.gv.at) anzusprechen. Über den angesprochenen Dienstweg von Zivildienern wäre ebenfalls das BMLRT als für den Zivildienst zuständiges Ressort zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen