geistige, wirtschaftliche und zivile Landesverteidigung
Anfrage an:
Bundesministerium für Landesverteidigung
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Warum ist der Zivildienst eigentlich ein Wehrersatzdienst wenn es doch mit der geistigen, wirtschaftlichen und zivilen Landesverteidigung im Rahmen der umfassenden Landesverteidigung genug nicht militärische Einsatzmöglichkeiten für Wehrpflichtige gäbe? Und dürfen Frauen eigentlich geistige und wirtschaftliche Landesverteidigung betreiben, weil im Artikel 9a der Verfassung steht nur, daß sie Soldatinnen werden dürfen und diesen Dienst auch beenden können, was ich auch eigenartig finde, weil eigentlich dürfen Soldaten das ja nicht und Zivildienst dürfen Frauen ja nicht machen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. August 2021
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1. Oktober 2021
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