Gemeinderatssitzung
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Manche Gemeinden Veröffentlichen im Internet die Sitzungsprotokole von Gemeinderatssitzungen. Jedoch gibt es Gemeinden die darauf hinweis, das
"Aufgrund datenschutzrechtlicher Unschärfen werden Tagesordnungen und Protokolle von Gemeinderatssitzungen nicht mehr über das Medium der Homepage der Gemeinde veröffentlicht". Das Protokoll kann natürlich auf der Gemeinde eingesehen werden.
Ob das in Zeiten der Digitalisierung und der öffentlich geforderten Bürgernähe und Bürgerinformation entsprichtbezweifle ich.
Wie ist das Gesetz, darf oder muss ein Sitzungsprotokoll von einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im Internet veröffentlicht werden?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. September 2017
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8. November 2017
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