Gemeinderatssitzung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Manche Gemeinden Veröffentlichen im Internet die Sitzungsprotokole von Gemeinderatssitzungen. Jedoch gibt es Gemeinden die darauf hinweis, das
"Aufgrund datenschutzrechtlicher Unschärfen werden Tagesordnungen und Protokolle von Gemeinderatssitzungen nicht mehr über das Medium der Homepage der Gemeinde veröffentlicht". Das Protokoll kann natürlich auf der Gemeinde eingesehen werden.
Ob das in Zeiten der Digitalisierung und der öffentlich geforderten Bürgernähe und Bürgerinformation entsprichtbezweifle ich.
Wie ist das Gesetz, darf oder muss ein Sitzungsprotokoll von einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im Internet veröffentlicht werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. September 2017
  • Frist
    8. November 2017
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gemeinderatssitzung [#841]
Datum
12. September 2017 15:39
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Manche Gemeinden Veröffentlichen im Internet die Sitzungsprotokole von Gemeinderatssitzungen. Jedoch gibt es Gemeinden die darauf hinweis, das "Aufgrund datenschutzrechtlicher Unschärfen werden Tagesordnungen und Protokolle von Gemeinderatssitzungen nicht mehr über das Medium der Homepage der Gemeinde veröffentlicht". Das Protokoll kann natürlich auf der Gemeinde eingesehen werden. Ob das in Zeiten der Digitalisierung und der öffentlich geforderten Bürgernähe und Bürgerinformation entsprichtbezweifle ich. Wie ist das Gesetz, darf oder muss ein Sitzungsprotokoll von einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im Internet veröffentlicht werden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezüglich Ihrer Anfrage darf ich Sie ersuchen mit dem Amt der Oö. Landesregierung, 40…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Gemeinderatssitzung [#841]
Datum
13. September 2017 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezüglich Ihrer Anfrage darf ich Sie ersuchen mit dem Amt der Oö. Landesregierung, 4021 Linz, Landhausplatz 1, Telefon (+43 732) 77 20-0 , E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Kontakt aufzunehmen. Es kann grundsätzlich gesagt werden, dass Gemeinderatssitzungen durch die Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt sind. Den Gesetzestext der Oö. Gemeindeordnung 1990 können Sie nachstehendem Link entnehmen - https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000288&ShowPrintPreview=True Das Sitzungsprotokoll (Verhandlungsschrift) wird im § 54 der Oö. Gemeindeordnung 1990 behandelt. Mit freundlichen Grüßen