Genfer Gelöbnis

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Müssen sich in Österreich tätige Ärztinnen und Ärzte ans Genfer Gelöbnis (Genfer Deklaration des Weltärztebundes) halten? Also auch zB an das: "Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
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Paul Enzinger
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Paul Enzinger
Betreff
Genfer Gelöbnis [#2343]
Datum
6. August 2021 21:21
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Müssen sich in Österreich tätige Ärztinnen und Ärzte ans Genfer Gelöbnis (Genfer Deklaration des Weltärztebundes) halten? Also auch zB an das: "Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden."
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Paul Enzinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paul Enzinger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Enzinger
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Enzinger! Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hält zu…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Genfer Gelöbnis [#2343] [20210809-072928018/20210825-082200660]
Datum
31. August 2021 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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26,7 KB


Sehr geehrter Herr Enzinger! Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hält zu Ihrer untenstehenden E-Mailanfrage vom 06.08.2021 aus rechtlicher Sicht Folgendes fest: Die Genfer Deklaration des Weltärztebundes, welche eine zeitgemäße, ohne religiösen Kontext bestehende Version des Eids des Hippokrates darstellen soll und mehrfach revidiert wurde (1968, 1983, 1994, 2005, 2006 und 2017), hat in der österreichischen Rechtsordnung keine unmittelbare rechtliche Verbindlichkeit. Wesentlich für alle gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe in Österreich ist, dass die Angehörigen der Gesundheitsberufe ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben haben. Sie haben das Wohl und die Gesundheit der ihnen anvertrauten Menschen unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften und Berufspflichten und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren. Die umfassenden rechtsstaatlichen Regelungen zur ärztlichen Qualifikation, deren Berufsausbildung und Berufsausübung sind im Ärztegesetz 1998, BGBl. Nr. 169/1998, geregelt. Insbesondere darf im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage auch auf die im Ärztegesetz 1998 formulierten Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte hingewiesen werden, welche einzuhalten sind, andernfalls entsprechende Sanktionen, bis letztlich auch ein Entzug der Berufsberechtigung, gesetzlich geregelt sind. Mit freundlichen Grüßen