Gesetzlich nicht veränkerte Informationspflicht bzgl. höherer Heizkosten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wofür wird das Geld, welches von Energielieferanten wie der Energiecomfort, durch den Einsatz elektronischer Messgeräte gesparrt wird, verwendet? Vor allem da bekannt ist, dass dem Mieter von heizintensiveren Gebäudeteilen, durch genau diese Einsatz bis zu 50% höhere Heizkosten anfallen.

x) Was passiert mit dem Geld, dass der Energielieferant somit 1. sparrt und 2. zusätzlich einnimmt?
x) Weshalb ist es gesetzlich nicht verankert Mieter auf diese Merkosten hinzuweisen?
x) Wer ist der richtige Ansprechpartner, nachdem sich sowohl Hausverwaltung, als auch der Energielieferant weigern Auskünfte zu geben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. November 2015
  • Frist
    19. Januar 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gesetzlich nicht veränkerte Informationspflicht bzgl. höherer Heizkosten [#448]
Datum
24. November 2015 14:55
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wofür wird das Geld, welches von Energielieferanten wie der Energiecomfort, durch den Einsatz elektronischer Messgeräte gesparrt wird, verwendet? Vor allem da bekannt ist, dass dem Mieter von heizintensiveren Gebäudeteilen, durch genau diese Einsatz bis zu 50% höhere Heizkosten anfallen. x) Was passiert mit dem Geld, dass der Energielieferant somit 1. sparrt und 2. zusätzlich einnimmt? x) Weshalb ist es gesetzlich nicht verankert Mieter auf diese Merkosten hinzuweisen? x) Wer ist der richtige Ansprechpartner, nachdem sich sowohl Hausverwaltung, als auch der Energielieferant weigern Auskünfte zu geben?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, das u.a. E-Mail wird mit der Bitte um Kenntnisnahme und Prüfung weitergeleitet. …
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Gesetzlich nicht veränkerte Informationspflicht bzgl. höherer Heizkosten [#448]
Datum
1. Dezember 2015 11:30
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Damen und Herren, das u.a. E-Mail wird mit der Bitte um Kenntnisnahme und Prüfung weitergeleitet. Ich ersuche um direkte Beantwortung an Frau Antragsteller/in Antragsteller/in (und um eine Kopie Cc an mich). Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, da die e-control-Schlichtungsstelle in diesem Fall keine Zuständigkeit hat wird u.…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Gesetzlich nicht veränkerte Informationspflicht bzgl. höherer Heizkosten [#448]
Datum
2. Dezember 2015 14:29
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da die e-control-Schlichtungsstelle in diesem Fall keine Zuständigkeit hat wird u.a. E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme und Prüfung weitergeleitet. Ich ersuche um direkte Beantwortung an Frau Antragsteller/in Antragsteller/in (und um eine Kopie Cc an mich). Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen