Gesetzliche Grundlage zur Darbietung persönlicher Daten auf Herold.at und Weigerung der Löschung
Guten Tag.
Die Firma Herold bietet online personenbezogene Daten an, welche mit der freundlichen Bitte um Löschung nicht gewährt wird. Als Antwort erhählt man diesen Hinweis. Ich zitiere:
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Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass HEROLD leider keinerlei Änderungen bei den redaktionellen Daten im Telefonbuch/Namensverzeichnis (Weiße Seiten) vornehmen darf.
Die Daten werden vom Redaktionsdienst der A1 Telekom Austria AG aufgrund der von alternativen Telefonanbietern zur Verfügung gestellten Updates verwaltet und aktualisiert.
Hintergrund dieser Regelung ist das Telekommunikationsgesetz 2007 § 28, wonach die A1 Telekom Austria AG als Universaldienstleister verpflichtet ist, ein einheitliches Gesamtverzeichnis aller Telefonteilnehmer verfügbar zu machen. HEROLD Business Data wurde mit der Umsetzung dieser Universaldienstverpflichtung beauftragt und erhält zu diesem Zweck die redaktionellen Teilnehmerdaten für den Telefonbuchteil von der A1 Telekom Austria AG.
Die Aufgaben von HEROLD Business Data GmbH umfassen die Zusammenstellung und Gestaltung der Bücher, die Produktion und die Auslieferung, nicht aber die Datenpflege. Aus diesem Grund hat HEROLD hier keinen Einfluss auf jegliche Änderungen bzw. Aktualisierungen der redaktionellen Einträge.
Jeder Telefonnetzbetreiber verwaltet "seine" Kundendaten, übergibt diese der A1 Telekom Austria AG, die diese wiederum - aus o.g. Gründen - an uns übermittelt.
Es kann und darf daher ausschließlich nur jeder Telefonnetzbetreiber die Grunddaten "seiner" Kunden ändern/löschen.
Wir bedauern, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen können und bitten Sie, sich mit Ihrem Anliegen an den betreffenden Telefonanbieter (vermutlich www.tele2.at - siehe Telefongebührenrechnung/en) direkt zu wenden.
Weitere Informationen zu einem Neu-Eintrag oder einer Änderung im Telefonbuch finden Sie unter: http://www.herold.at/unternehmen/telefo… .
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Meine Fragen laute: Sind die im Text erwähnten Gesetzesstellen korrekt von Herold interpretiert und (!)
wie verhalten sich diese mit dem neuerdings beschlossenem Recht auf Vergessen.
Wo liegen die Zuständigkeiten und ist wie ist es gesetztlich geregelt, dass man sich
als Individuum nicht an Herold sondern an Dritte wenden muss?
Besten Dank
JW
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Juni 2018
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13. August 2018
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