Gesichtserkennung

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Medienberichten zufolge (siehe zB https://futurezone.at/netzpolitik/parla…) wird künftig im Parlament ein System zur Gesichtserkennung eingesetzt. Jedoch wird der Hersteller aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben, so die Berichte.

Gerade chinesische Hersteller sind in diesem Bereich hochaktiv, weshalb der Schluss naheliegt es könnte sich möglicherweise um einen Anbieter aus China handeln. Mit chinesischen Herstellern diverser Hard- und Software gab es jedoch weltweit und seit vielen Jahren immer wieder Fälle verbotener Datenabflüsse nach China und Vorwürfe von Backdoors. Weiters verpflichtet die chinesische Gesetzeslage Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Diktatur der Kommunistischen Partei Chinas, was einen entsprechenden Zugriff auf Daten ermöglicht.

In Medienberichten ist zwar die Rede davon, dass Daten nur lokal im Parlament gespeichert werden und es keine Verbindung nach außen gibt, jedoch ist anzunehmen, dass im Zuge von Installation und laufender Wartung des Systems doch Daten extrahiert bzw. eingespielt werden können.

Aus den oben erwähnten Gründen muss bei einem chinesischen Hersteller von einer Bedrohung für die Sicherheit ausgegangen werden, weshalb eine Offenlegung in höchstem Maße für die Öffentlichkeit relevant ist.

Ich bitte somit um Beantwortung der Frage, ob es sich beim Hersteller des Gesichtserkennungssystems um einen chinesischen Hersteller handelt oder nicht und wenn ja um welchen.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. Januar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gesichtserkennung [#2804]
Datum
11. Januar 2023 16:49
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Medienberichten zufolge (siehe zB https://futurezone.at/netzpolitik/parlament-neu-gesichtserkennung-handvenenscanner-fast-lane/402279221) wird künftig im Parlament ein System zur Gesichtserkennung eingesetzt. Jedoch wird der Hersteller aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben, so die Berichte. Gerade chinesische Hersteller sind in diesem Bereich hochaktiv, weshalb der Schluss naheliegt es könnte sich möglicherweise um einen Anbieter aus China handeln. Mit chinesischen Herstellern diverser Hard- und Software gab es jedoch weltweit und seit vielen Jahren immer wieder Fälle verbotener Datenabflüsse nach China und Vorwürfe von Backdoors. Weiters verpflichtet die chinesische Gesetzeslage Unternehmen zur Zusammenarbeit mit der Diktatur der Kommunistischen Partei Chinas, was einen entsprechenden Zugriff auf Daten ermöglicht. In Medienberichten ist zwar die Rede davon, dass Daten nur lokal im Parlament gespeichert werden und es keine Verbindung nach außen gibt, jedoch ist anzunehmen, dass im Zuge von Installation und laufender Wartung des Systems doch Daten extrahiert bzw. eingespielt werden können. Aus den oben erwähnten Gründen muss bei einem chinesischen Hersteller von einer Bedrohung für die Sicherheit ausgegangen werden, weshalb eine Offenlegung in höchstem Maße für die Öffentlichkeit relevant ist. Ich bitte somit um Beantwortung der Frage, ob es sich beim Hersteller des Gesichtserkennungssystems um einen chinesischen Hersteller handelt oder nicht und wenn ja um welchen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2804 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2804/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Parlamentsdirektion
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 11. Jänner 2023, ob es sich bei der bzw. dem Herstelle…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.323/2023-1 Gesichtserkennung [#2804]
Datum
17. Februar 2023 16:34
Status
bild1.png
3,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 11. Jänner 2023, ob es sich bei der bzw. dem Hersteller:in des Gesichtserkennungssystems um eine:n chinesische:n Hersteller:in handle oder nicht und wenn ja um welche:n, können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Parlamentsdirektion hat für die Errichtung des Zutrittssystems mit Gesichtserkennung (sogenannte "Fast-Lane") kein chinesisches Unternehmen, sondern ein österreichisches Unternehmen mit Sitz in Wien beauftragt. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei dem Gesichtserkennungssystem auch chinesische Bauteile verwendet wurden; es handelt sich aber jedenfalls um ein Stand-alone-Zutrittskontrollsystem vor Ort, weshalb keine sicherheitstechnischen Bedenken bestehen. Außerdem können wir Ihnen mitteilen, dass das System derzeit noch nicht in Betrieb ist. Mit freundlichen Grüßen