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Gesichtsfelderkennungsystem

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1) An welchen Adressen/Plätzen gibt es in Wien und im Rest von Österreich stationäre oder mobile Videoüberwachungsanlagen?
a. Welcher Bereich wird genau überwacht? Bitte um Angabe des Überwachungsbereichs (Straßen und Hausnummern) bzw. Bitte um Übermittlung von etwaigen Kartenplänen des Überwachungsbereichs.
b. Wie viele Kameras kommen an den Standorten jeweils zum Einsatz?
c. Sind diese Anlagen ferngesteuert schwenk- und drehbar? Wenn ja, welche Kameras an welchen Standorten?
d. Wodurch wird die Videoüberwachung angekündigt? Wie viele Hinweisschilder gibt es pro Standort? In welchen Sprachen sind die Hinweisschilder und aus welchem Material sind diese gefertigt, welche Größe haben die Schilder? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort.
e. An welchen Standorten werden Aufzeichnung vorgenommen. Wie lange werden diese Aufzeichnungen vorgehalten? Bei welcher Stelle werden diese Aufzeichnungen abgespeichert? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort.

2) An welchen Adressen/Plätzen in Österreich kommt ein Gesichtsfelderkennungssystem zum Einsatz?
a. Welche Metadaten werden im Gesichtsfelderkennungssystem verarbeitet?
b. Wie lautet die Bezeichnung des Gesichtsfelderkennungssystems (Produktbezeichnung) und wer ist der Hersteller? Bei mehreren Produkten/Herstellern bitte um Auflistung.
c. Mit welchen Bilddatenbanken werden die Aufnahmen verglichen und bei welcher Stelle erfolgt der Abgleich?
d. Gibt es eine Möglichkeit das Gesichtsfelderkennungssystem als Echtzeiterkennung zu betreiben und wenn ja, zu welchen Anlässen wird davon Gebrauch gemacht?
e. Wie lange werden Aufzeichnungen zum Zwecke der Gesichtsfelderkennung vorgehalten? Wie lange werden Aufzeichnungen vorgehalten, wenn ein erfolgreicher Abgleich (Treffer) mit einer Bilddatenbank erfolgt ist und wie lange, wenn kein erfolgreicher Abgleich (kein Treffer) erfolgt ist?
f. Zu welchen Anlässen wurde das Gesichtsfelderkennungssystem angewendet?
g. Welche Metadaten wurden im Fall der Demonstrationen am Reumannplatz im Juni und Juli 2020 (https://www.derstandard.at/story/200011…) im Gesichtsfelderkennungssystem verarbeitet?
h. In der Auskunftsantwort von 30.06.2021 (https://fragdenstaat.at/anfrage/gesicht…) wird angeführt, dass „aufgrund der im Bundeskriminalamt angewendeten Art der Verwendung des Gesichtsfelderkennungssystems gibt es keine „fehlerhafte“ Anzeige von Personen“ also kein fehlerhaftes Erkennen von Menschen. Wie funktioniert die „angewendete Art der Verwendung des Gesichtserkennungssystems“? Welche technischen Kenndaten (Precision, Recall, F1 Score) hat das Gesichtsfelderkennungssystem im Falle der 1:1 Suche, 1:n Suche (mit und ohne Speicherung), Kandidatenbereitstellung?

Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiterin des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der Auskunftswerber*in Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    25. Juni 2021
  • Frist
    20. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgen…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gesichtsfelderkennungsystem [#2311]
Datum
25. Juni 2021 15:22
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) An welchen Adressen/Plätzen gibt es in Wien und im Rest von Österreich stationäre oder mobile Videoüberwachungsanlagen? a. Welcher Bereich wird genau überwacht? Bitte um Angabe des Überwachungsbereichs (Straßen und Hausnummern) bzw. Bitte um Übermittlung von etwaigen Kartenplänen des Überwachungsbereichs. b. Wie viele Kameras kommen an den Standorten jeweils zum Einsatz? c. Sind diese Anlagen ferngesteuert schwenk- und drehbar? Wenn ja, welche Kameras an welchen Standorten? d. Wodurch wird die Videoüberwachung angekündigt? Wie viele Hinweisschilder gibt es pro Standort? In welchen Sprachen sind die Hinweisschilder und aus welchem Material sind diese gefertigt, welche Größe haben die Schilder? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort. e. An welchen Standorten werden Aufzeichnung vorgenommen. Wie lange werden diese Aufzeichnungen vorgehalten? Bei welcher Stelle werden diese Aufzeichnungen abgespeichert? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort. 2) An welchen Adressen/Plätzen in Österreich kommt ein Gesichtsfelderkennungssystem zum Einsatz? a. Welche Metadaten werden im Gesichtsfelderkennungssystem verarbeitet? b. Wie lautet die Bezeichnung des Gesichtsfelderkennungssystems (Produktbezeichnung) und wer ist der Hersteller? Bei mehreren Produkten/Herstellern bitte um Auflistung. c. Mit welchen Bilddatenbanken werden die Aufnahmen verglichen und bei welcher Stelle erfolgt der Abgleich? d. Gibt es eine Möglichkeit das Gesichtsfelderkennungssystem als Echtzeiterkennung zu betreiben und wenn ja, zu welchen Anlässen wird davon Gebrauch gemacht? e. Wie lange werden Aufzeichnungen zum Zwecke der Gesichtsfelderkennung vorgehalten? Wie lange werden Aufzeichnungen vorgehalten, wenn ein erfolgreicher Abgleich (Treffer) mit einer Bilddatenbank erfolgt ist und wie lange, wenn kein erfolgreicher Abgleich (kein Treffer) erfolgt ist? f. Zu welchen Anlässen wurde das Gesichtsfelderkennungssystem angewendet? g. Welche Metadaten wurden im Fall der Demonstrationen am Reumannplatz im Juni und Juli 2020 (https://www.derstandard.at/story/2000119996329/polizei-nutzt-neue-gesichtserkennung-um-demonstranten-zu-identifizieren) im Gesichtsfelderkennungssystem verarbeitet? h. In der Auskunftsantwort von 30.06.2021 (https://fragdenstaat.at/anfrage/gesichtserkennung-testbetrieb-stand-mai-2020/5025/anhang/2020-0.403.824_AW_2020.06.29_konvertiert_geschwaerzt.pdf) wird angeführt, dass „aufgrund der im Bundeskriminalamt angewendeten Art der Verwendung des Gesichtsfelderkennungssystems gibt es keine „fehlerhafte“ Anzeige von Personen“ also kein fehlerhaftes Erkennen von Menschen. Wie funktioniert die „angewendete Art der Verwendung des Gesichtserkennungssystems“? Welche technischen Kenndaten (Precision, Recall, F1 Score) hat das Gesichtsfelderkennungssystem im Falle der 1:1 Suche, 1:n Suche (mit und ohne Speicherung), Kandidatenbereitstellung? Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiterin des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der Auskunftswerber*in Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
2021-0.470.578-1-A - Beantwortung von Fragen betreffend die "Polizeiliche Videoüberwachung" und das "Gesichtserken…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
2021-0.470.578-1-A - Beantwortung von Fragen betreffend die "Polizeiliche Videoüberwachung" und das "Gesichtserkennungssystem" auf Basis des Auskunftspflichtgesetzes;
Datum
6. August 2021 14:50
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Erledigung_BMI_extern.pdf
834,3 KB
Elisabeth SCHATZ Bundesministerium für Inneres Referat II/2/a-Exekutivdienst Minoritenplatz 9 1014 Wien E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Tel.: +43(01)53126-2355
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.