Gesundheitswesen Kinderimpfung

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Wiener Auskunftspflichtsgesetz

Stadtrat Hacker postuliert in dem Artikel der Krone "Nächster Corona-Aufreger! Wien plant nun auch Impfungen für Kinder ab sechs Monaten" vom 01.07.2022:„Ich gehe davon aus, dass der Impfstoff für Kinder unter fünf Jahren auch bald in Europa seine Zulassung bekommt. Ich finde das gescheit und notwendig“, sagt Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Daraus ist zu schließen, das die Corona-Impfungen für Kinder unter 5 Jahren noch nicht zugelassen sind. Frage 1.: Wer haftet für Impfschäden für eine nicht für Kinder dieser Altersgruppe zugelassenen Impfung, da das Impfschadengesetz in § 1 auf das Covid-Impfpflichtgesetz verweist, das aber nur von Personen ab 18 Jahren spricht.
2. Wie hoch ist das Risiko von Kindern im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren, an Covid19 zu versterben ?
3. Wieviele Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren sind in Wien an Covid19 verstorben ? 4. Ist das Risiko für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren, an Covid19 zu versterben, in Wien höher als im Rest von Österreich ?

Ich ersuche sie, die Anfrage iS des AVG an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    26. August 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgend…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gesundheitswesen Kinderimpfung [#2681]
Datum
1. Juli 2022 15:30
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Stadtrat Hacker postuliert in dem Artikel der Krone "Nächster Corona-Aufreger! Wien plant nun auch Impfungen für Kinder ab sechs Monaten" vom 01.07.2022:„Ich gehe davon aus, dass der Impfstoff für Kinder unter fünf Jahren auch bald in Europa seine Zulassung bekommt. Ich finde das gescheit und notwendig“, sagt Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Daraus ist zu schließen, das die Corona-Impfungen für Kinder unter 5 Jahren noch nicht zugelassen sind. Frage 1.: Wer haftet für Impfschäden für eine nicht für Kinder dieser Altersgruppe zugelassenen Impfung, da das Impfschadengesetz in § 1 auf das Covid-Impfpflichtgesetz verweist, das aber nur von Personen ab 18 Jahren spricht. 2. Wie hoch ist das Risiko von Kindern im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren, an Covid19 zu versterben ? 3. Wieviele Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren sind in Wien an Covid19 verstorben ? 4. Ist das Risiko für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren, an Covid19 zu versterben, in Wien höher als im Rest von Österreich ? Ich ersuche sie, die Anfrage iS des AVG an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
INC000000681941: Auskunft gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ist …
Von
Wien
Betreff
INC000000681941: Auskunft gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz
Datum
4. Juli 2022 16:05
Status
Warte auf Antwort
E10_10327769940712560254.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben ist in der Stadtinformation im Wiener Rathaus eingelangt und wurde an die zuständige Magistratsabteilung 15 mit der Bitte um weitere Veranlassung weitergeleitet. E-Mail:<<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: INC000000681941: Auskunft gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2681] Sehr geehrteAntragsteller/in meine…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: INC000000681941: Auskunft gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2681]
Datum
2. November 2022 07:47
An
Wien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Gesundheitswesen Kinderimpfung" vom 01.07.2022 (#2681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich sehe einer Erledigung bis 19.11.2022 entgegen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
AW: INC000000681941: Auskunft gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2681] Sehr geehrteAntragsteller/in meine…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: INC000000681941: Auskunft gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2681]
Datum
1. Dezember 2022 07:13
An
Wien
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Gesundheitswesen Kinderimpfung" vom 01.07.2022 (#2681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 97 Tage überschritten. Ich ersuche um bescheidmäßige Erledigung meiner Anfrage bis 15.12.2022 entgegen, andernfalls ich wegen der Nichtbeantwortung Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben werde. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
INC000000681941: Auskunft gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2681] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schrei…
Von
Wien
Betreff
INC000000681941: Auskunft gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2681]
Datum
15. Dezember 2022 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
E10_7153601667972992172.png
3,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Schreiben wurde erneut an die zuständige Magistratsabteilung 15 mit der Bitte um weitere Veranlassung weitergeleitet. E-Mail:<<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen
AW: Bitte dringend: INC000000681941: Auskunft gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2681] ... Sehr geehrtAntr…
Von
Wien
Betreff
AW: Bitte dringend: INC000000681941: Auskunft gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz [#2681] ...
Datum
15. Dezember 2022 14:35
Status
image001.png
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image003.png
4,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Wir haben Ihre Anfrage erhalten, und können Ihnen mitteilen, dass bereits am 26.07.2022 ein Antwortschreiben per Post an die von Ihnen angegebene Adresse übermittelt wurde. Wir haben heute außerdem eine erneute Zustellung per RSb veranlasst. Alternativ können Sie uns auch eine andere Kontaktadresse bekanntgeben, falls Sie die Zustellung an eine andere Adresse wünschen. Mit freundlichen Grüßen,