Glaspanoramadächer

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Riesige Glaspanoramadächer sind seit 15 Jahren eine Weiterentwicklung der Autoindustrie und für Statik, Stabilität und Sicherheit verantwortlich. Diese Dächer sind gesetzlich NICHT geregelt, was inmitten eines VW Skandals für weiteren Missbrauch führt. Im neuen Mängelkatalog wurden diese Dächer auch nicht berücksichtigt, obwohl sie Teil der Karosserie sind. Nach welchen Richtlinien ist Autoglas Typ V ident zu reparieren wie Autoglas Typ II und nach welchen weiteren Richtlinien und Freigaben ist lediglich ein Link unter der Fahrgestellnummer von angefragten Vorgaben für das Glasdach zur Windschutzscheibe zulässig.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    29. April 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Glaspanoramadächer [#2220]
Datum
4. März 2021 08:13
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Riesige Glaspanoramadächer sind seit 15 Jahren eine Weiterentwicklung der Autoindustrie und für Statik, Stabilität und Sicherheit verantwortlich. Diese Dächer sind gesetzlich NICHT geregelt, was inmitten eines VW Skandals für weiteren Missbrauch führt. Im neuen Mängelkatalog wurden diese Dächer auch nicht berücksichtigt, obwohl sie Teil der Karosserie sind. Nach welchen Richtlinien ist Autoglas Typ V ident zu reparieren wie Autoglas Typ II und nach welchen weiteren Richtlinien und Freigaben ist lediglich ein Link unter der Fahrgestellnummer von angefragten Vorgaben für das Glasdach zur Windschutzscheibe zulässig.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in Anbei dürfen wir Ihnen die Antwort zu Ihrem Schreiben übermitteln. Mit freundlichen …
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
2021-0.164.727-2-A - Antragsteller/in Antragsteller/in, Glaspanoramadächer
Datum
9. März 2021 16:51
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Anbei dürfen wir Ihnen die Antwort zu Ihrem Schreiben übermitteln. Mit freundlichen Grüßen