Goldplating bei Familienzusammenführungen: Asylberechtigte vs subsidiär Schutzberechtigte
Obwohl die Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG nur für Asylberechtigte gilt, gewährt Österreich auch subsidiär Schutzberechtigten das Recht auf Familienzusammenführung. Ich beantrage dazu die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele syrischen und afghanischen Staatsbürgern wurde aufgrund ihrer Stellung als Kind im Kalenderjahr 2023 gemäß dem Asylgesetz die Einreise nach Österreich gestattet? Wie viele davon A.) als Kinder von Asylberechtigten ohne die Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 AsylG erfüllen zu müssen (Drei-Monats-Regelung) B.) wie viele als Kinder von Asylberechtigten bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z 1 bis 3 AsylG und C.) wie viele als Kinder von subsidiär Schutzberechtigten?
Gleiche würde ich gerne wissen für das Kalenderjahr 2022, 2021 ,2020 und 2019. Jeweils ebenso untergliedert in die 3 Untergruppen.
Wie viele syrischen und afghanischen Staatsbürgern wurde gemäß § 35 Abs 2a AsylG aufgrund ihrer Stellung als Elternteil eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings im Kalenderjahr 2023 gemäß dem Asylgesetz die Einreise nach Österreich gestattet? Wie viele davon A.) als Elternteil eines Asylberechtigten B.) wie viele als Elternteil von subsidiär Schutzberechtigten?
Gleiche würde ich gerne wissen für das Kalenderjahr 2022, 2021 ,2020 und 2019. Jeweils ebenso untergliedert in die 2 Untergruppen.
VIelen Dank für Ihre Bemühungen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Mai 2024
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1. Juli 2024
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