Gratisspinde an Bundesschulen in Niederösterreich

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Seit Schulbeginn soll ein (geheimes?*) Schreiben des LSR-NÖ existieren, wonach sämtliche Bundesschulen mit Gratisspinden auszustatten sind, es wird daher um folg. Auskünfte gebeten:

1.) Muss tatsächlich jeder, in Niederösterreich eine Bundesschule besuchenden Person, unentgeltlich ein versperrbarer Spind zur Verfügung gestellt werden?
2.) Welche Geschäftszahl besitzt dieses Schreiben, wo und wie kann es vom „einfachen Volk“ eingesehen werden?
3.) Welche Disziplinarmaßnahmen zieht die Missachtung diese Schreibens (zB wegen fehlender finanzieller Mittel) nach sich?
4.) Welche Größe (Breite x Höhe x Tiefe) muss dieser Gratisspind haben, mit wie vielen Kleiderhaken muss er ausgestattet und wie versperrbar sein?
5.) Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Gratis-Spind-Pflicht expressis verbis, wo und wie ist diese vom „einfachen Volk“ einsehbar?
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* http://www.lsr-noe.gv.at/index.php/vero…
http://erlaesse.noeschule.at/_layouts/1…

Ergebnis der Anfrage

Haben Sie die Informationen, die Sie erfragt haben, erhalten?

Ja!

Was haben Sie erfahren?

1.) Dass KEINE gesetzliche Bestimmung existiert, wonach jedem Schüler, der in Niederösterreich eine Schule besucht, UNENTGELTLICH ein versperrbarer Spind zur Verfügung gestellt werden muss.
2.) Dass der SCHULLEITER einem UNTERNEHMER sogar gestatten kann, Spinde aufzustellen, um sie den Schülern gegen MIETENTGELT (!) zur Nutzung anzubieten.
3.) Dass es sich bei dem hier [1] nachzulesenden Bericht, wonach Schulen SPINDE UNENTGELTLICH BEREITSTELLEN MÜSSEN, nur um eine – dadurch [2] AMTLICH-MINISTERIELL initiierte (!) – APA-Falschmeldung handelt!
4.) Dass einige Aussagen [3] des hier [4] abgebildeten, Rechtsgelehrten [5] Ex-„Sektionschef“, Aufsichtsrat [6] und nicht immer gänzlich unumstrittenen Vorstandsvorsitzenden [7] [8] MOSER von bürokratischer [9], bzw. rein theoretischer Natur zu sein scheinen, nicht so ganz zu den tatsächlichen Situationen in den (Bundes-) Schulen „passen“ und damit die teilweise Realitätsferne (!) der Beamtenschaft im Bildungsministerium zeigen!
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[1] http://science.apa.at/site/bildung/deta…
[2] https://workupload.com/start/gpVPUNG
[3] https://workupload.com/start/k6Rh2z3
[4] http://sanierung.parlament.at/wp-conten…
[5] http://2012.schulraumkultur.at/personen…
[6] http://sanierung.parlament.at/organisat…
[7] http://derstandard.at/1381370420403/Eli…
[8] http://www.firmenabc.at/leopold-museum-…
[9] https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCn…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2016
  • Frist
    13. November 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Landesregierung Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gratisspinde an Bundesschulen in Niederösterreich [#642]
Datum
18. September 2016 12:48
An
Landesregierung Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Seit Schulbeginn soll ein (geheimes?*) Schreiben des LSR-NÖ existieren, wonach sämtliche Bundesschulen mit Gratisspinden auszustatten sind, es wird daher um folg. Auskünfte gebeten: 1.) Muss tatsächlich jeder, in Niederösterreich eine Bundesschule besuchenden Person, unentgeltlich ein versperrbarer Spind zur Verfügung gestellt werden? 2.) Welche Geschäftszahl besitzt dieses Schreiben, wo und wie kann es vom „einfachen Volk“ eingesehen werden? 3.) Welche Disziplinarmaßnahmen zieht die Missachtung diese Schreibens (zB wegen fehlender finanzieller Mittel) nach sich? 4.) Welche Größe (Breite x Höhe x Tiefe) muss dieser Gratisspind haben, mit wie vielen Kleiderhaken muss er ausgestattet und wie versperrbar sein? 5.) Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Gratis-Spind-Pflicht expressis verbis, wo und wie ist diese vom „einfachen Volk“ einsehbar? ___ * http://www.lsr-noe.gv.at/index.php/verordnungsblatt.html http://erlaesse.noeschule.at/_layouts/15/start.aspx#/Informationserlsse%20BMHSAHS/Forms/AllItems.aspx
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 6 NÖ Auskunftsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Niederösterreich
LAD1-BI-171/619-2016 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
LAD1-BI-171/619-2016
Datum
20. September 2016 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
79,8 KB
Mit freundlichen Grüßen
Landesregierung Niederösterreich
37/0126-I/2016 - Antragsteller/in Antragsteller/in, Anfrage - Gratisspinde an Bundesschulen in Niederösterreich …
Von
Landesregierung Niederösterreich
Betreff
37/0126-I/2016 - Antragsteller/in Antragsteller/in, Anfrage - Gratisspinde an Bundesschulen in Niederösterreich
Datum
21. September 2016 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
37/0126-I/2016 - Antragsteller/in Antragsteller/in, Anfrage - Gratisspinde an Bundesschulen in Niederösterreich h1 { font-size: 25px; margin-bottom: 10px; } table { border-spacing: 0px; border-collapse: collapse; margin: 0px; padding: 0px; } td { margin: 0px; padding: 0px 10px 0px 0px; } Landesschulrat für Niederösterreich GZ: 37/0126-I/2016 Erstellt am: Betreff: 37/0126-I/2016 - Antragsteller/in Antragsteller/in, Anfrage - Gratisspinde an Bundesschulen in Niederösterreich Eingang Eingangsdatum: 20.09.2016 Schreiben vom: 20.09.2016 Fremdzahl: LAD1-BI-171/619-2016 Einbringer: Antragsteller/in Antragsteller/in Sachbearbeiter Name: Koprax Friedrich, Mag. Abteilung: Landesschulrat f. Niederösterreich Tel: 5100 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>