Gültigkeit Antikörper mit Arztbrief
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Ist eine Ärztliche Bestätigung das genügend Antikörper nach einer überstandenen COVID Infektion vorhanden sind gesetzlich nicht mehr Gültig? Hat ein Arztbrief keine rechtliche Gültigkeit?
Es geht hier um die neu eintretende 2 G Regel. Darf diese Personengruppe die diese Ärztliche Bestätigungen (nicht nur einen Laborbericht) haben rechtlich ausgeschlossene werden?
Anfrage erfolgreich
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Datum7. November 2021
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2. Januar 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Gültigkeit Antikörper mit Arztbrief [#2422]
- Datum
- 7. November 2021 07:46
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ist eine Ärztliche Bestätigung das genügend Antikörper nach einer überstandenen COVID Infektion vorhanden sind gesetzlich nicht mehr Gültig? Hat ein Arztbrief keine rechtliche Gültigkeit?
Es geht hier um die neu eintretende 2 G Regel. Darf diese Personengruppe die diese Ärztliche Bestätigungen (nicht nur einen Laborbericht) haben rechtlich ausgeschlossene werden?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Seit 8. November sind Antikörpertests nicht mehr als G-…
- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- WG: WG: Gültigkeit Antikörper mit Arztbrief [#2422] [20211108-101549511/20211124-132913802]
- Datum
- 24. November 2021 15:57
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Seit 8. November sind Antikörpertests nicht mehr als G-Nachweis gültig.
Ärztebrief als Schriftstück per se verlieren nicht Ihre Gültigkeit, allerdings sind Inhalte betreffend Antikörper eben kein verordnungskonformer Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr mehr.
Ärztlichen Bestätigungen über eine überstandene Infektion muss immer eine PCR-Testung zu Grunde liegen, das alleinige Vorhandensein von Antikörpern darf mangels zeitlicher Bestimmung der überstandenen Infektion nicht als Genesungsnachweis herangezogen werden.
Für Personen die keinen gültigen Nachweis im Sinne einer 2-G Regel erbringen können ist Betreten von 2-G-Settings nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
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