Gültigkeit der Schlüsselzahl 111 in anderen EU-Staaten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Wird die Schlüsselzahl B111, Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B, zukünftig voraussichtlich in Deutschland Gültigkeit besitzen?
2. Warum hat Österreich die Anfrage von Deutschland auf die gegenseitige Anerkennung von Deutschland B196 und Österreich B111 abgelehnt (Quelle: fragdenstaat.de)?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    15. Oktober 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gültigkeit der Schlüsselzahl 111 in anderen EU-Staaten [#2015]
Datum
20. August 2020 12:57
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Wird die Schlüsselzahl B111, Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B, zukünftig voraussichtlich in Deutschland Gültigkeit besitzen? 2. Warum hat Österreich die Anfrage von Deutschland auf die gegenseitige Anerkennung von Deutschland B196 und Österreich B111 abgelehnt (Quelle: fragdenstaat.de)?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrtAntragsteller/in die Botschaft bestätigt den Erhalt Ihrer E-Mail Anfrage via BMEIA Wien und darf Sie z…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
WG: Gültigkeit der Schlüsselzahl 111 in anderen EU-Staaten [#2015]
Datum
24. August 2020 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Botschaft bestätigt den Erhalt Ihrer E-Mail Anfrage via BMEIA Wien und darf Sie zur Ihrer verkehrsrechtlichen Angelegenheiten an die hierfür zuständigen Ministerien verweisen. In Österreich ist dies das Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK): Anschrift:: Radetzkystraße 2, Postfach 201, 1000 Wien Telefon: +43 (0) 800 21 53 59, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fachabteilungen siehe unter https://www.bmk.gv.at/kontakt/postfaecher/sektion4.html Internet: https://www.bmk.gv.at/ In Deutschland wenden Sie sich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Anschrift: Invalidenstraße 44, 10115 Berlin Zentrale Telefonvermittlung Telefon: +49 (0) 30 18300 - 0 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Internet: https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html Die Konsularabteilung der Botschaft hofft, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen