Gültigkeit der Schlüsselzahl 111 in anderen EU-Staaten
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
1. Wird die Schlüsselzahl B111, Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B, zukünftig voraussichtlich in Deutschland Gültigkeit besitzen?
2. Warum hat Österreich die Anfrage von Deutschland auf die gegenseitige Anerkennung von Deutschland B196 und Österreich B111 abgelehnt (Quelle: fragdenstaat.de)?
Anfrage abgelehnt
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Datum20. August 2020
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15. Oktober 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Gültigkeit der Schlüsselzahl 111 in anderen EU-Staaten [#2015]
- Datum
- 20. August 2020 12:57
- An
- Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Wird die Schlüsselzahl B111, Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B, zukünftig voraussichtlich in Deutschland Gültigkeit besitzen?
2. Warum hat Österreich die Anfrage von Deutschland auf die gegenseitige Anerkennung von Deutschland B196 und Österreich B111 abgelehnt (Quelle: fragdenstaat.de)?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
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Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrtAntragsteller/in
die Botschaft bestätigt den Erhalt Ihrer E-Mail Anfrage via BMEIA Wien und darf Sie z…
- Von
- Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
- Betreff
- WG: Gültigkeit der Schlüsselzahl 111 in anderen EU-Staaten [#2015]
- Datum
- 24. August 2020 16:46
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in
die Botschaft bestätigt den Erhalt Ihrer E-Mail Anfrage via BMEIA Wien und darf Sie zur Ihrer verkehrsrechtlichen Angelegenheiten an die hierfür zuständigen Ministerien verweisen.
In Österreich ist dies das
Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK):
Anschrift:: Radetzkystraße 2, Postfach 201, 1000 Wien
Telefon: +43 (0) 800 21 53 59, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Fachabteilungen siehe unter https://www.bmk.gv.at/kontakt/postfaech…
Internet: https://www.bmk.gv.at/
In Deutschland wenden Sie sich an das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Anschrift: Invalidenstraße 44, 10115 Berlin
Zentrale Telefonvermittlung
Telefon: +49 (0) 30 18300 - 0
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<<E-Mail-Adresse>>
Internet: https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html
Die Konsularabteilung der Botschaft hofft, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
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