Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.
Haftlänge von geistig abnormen zurechnungsfähigen Tätern
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Justiz
- Genutztes Gesetz:
- Auskunftspflichtgesetz
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage eingeschlafen
- Frist:
- 15. April 2018 - 2 Jahre, 9 Monate her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Ich bitte Sie um die Auskunft für unsere vorwissenschaftliche Arbeit.
Wie lange sind im durchschnitt geistig abnorme aber zurechnungsfähige Täter Untergebracht?
Wie lange sind diese über und unter der Zeit zu die diese Verurteilt wurden Untergebracht worden?
Vielen Dank