Handlungsantleitung für Personenstandsfragen in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Guten Tag,

Im September 2020 wurde laut Medienberichten (etwa https://orf.at/stories/3180727/ ) eine Handlungsanleitung für Personenstandsfragen, insb. zum Geschlechtseinträgen fertiggestellt. Leider ist diese Handlungsanleitung weder auf der Webseite des BMI noch im RIS abrufbar obwohl. Dennoch betrifft diese Handlungsanleitung einen größeren Personenkreis in Österreich

daher beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
- Die oben erwähnte Handlungsanleitung für Personenstandsfragen, welche von der Arbeitsgruppe für Personenstandsfragen erarbeitet wurde
- Falls dieses Dokument noch nicht erarbeitet wurde, den Leitfaden bzw. die Anweisungen die aktuell als Entscheidungsgrundlage für Personenstandsfragen in Bezug auf den Geschlechtseintrag herangezogen werden

Dies ist eine Anfrage im Auftrag der Piratenpartei Österreichs, demnach agiere ich als Social Watchdog für LGBTQIAP+ Rechte im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    25. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Peter Postmann
Guten Tag, Im September 2020 wurde laut Medienberichten (etwa https://orf.at/stories/3180727/ ) eine Handlungsanl…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Peter Postmann
Betreff
Handlungsantleitung für Personenstandsfragen in Bezug auf den Geschlechtseintrag [#2243]
Datum
30. März 2021 20:46
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Im September 2020 wurde laut Medienberichten (etwa https://orf.at/stories/3180727/ ) eine Handlungsanleitung für Personenstandsfragen, insb. zum Geschlechtseinträgen fertiggestellt. Leider ist diese Handlungsanleitung weder auf der Webseite des BMI noch im RIS abrufbar obwohl. Dennoch betrifft diese Handlungsanleitung einen größeren Personenkreis in Österreich daher beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: - Die oben erwähnte Handlungsanleitung für Personenstandsfragen, welche von der Arbeitsgruppe für Personenstandsfragen erarbeitet wurde - Falls dieses Dokument noch nicht erarbeitet wurde, den Leitfaden bzw. die Anweisungen die aktuell als Entscheidungsgrundlage für Personenstandsfragen in Bezug auf den Geschlechtseintrag herangezogen werden Dies ist eine Anfrage im Auftrag der Piratenpartei Österreichs, demnach agiere ich als Social Watchdog für LGBTQIAP+ Rechte im Sinne der VwGH Entscheidung Ra 2017/03/0083-6. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Peter Postmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Postmann << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
2021-0.263.027-1-A - Erledigung der Anfrage Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
2021-0.263.027-1-A - Erledigung der Anfrage
Datum
12. April 2021 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen