Handyblocker im Justizbereich
Ausgangslage: In Frankreich wurde Handyverbot in Schulen beschlossen.
In Österreich gibt es Schulen, die das ebenfalls so halten, aber kein Gesetz,.
Man könnte das Problem des unkontrollierten Handygebrauchs durch Schüler auch mit Handyblockern lösen. Handyblocker sind aber per Gesetz verboten, und zwar in Österreich und in Deutschland.
In Deutschand werden Handyblocker allerdings in manchen Gefängnissen eingesetzt, es gibt also Ausnahmen vom Gesetz.
Deswegen wüsste ich gerne, ob es derartige Ausnahmen auch in Österreich gibt. Ich will nicht wissen, in welchen Gefängnissen das der Fall ist, ich will nur wissen, ob es rechtlich möglich ist. Das wäre dann nämlich eine rechtliche Präzedenz für den Bildungsbereich.
Da ich keinerlei konkrete Angaben über tatsächlichen Einsatz sondern nur über dir rechtlichen Möglichkeiten will, erscheint mir die Begründung, mit der mir Antwort auf meine erste Anfrage an das Ministerium verweigert wurde, nicht stichhaltig. Die Begründung, aus sicherheitsrelevanten Gründen könne man Privatpersonen keine derartigen Auskünfte geben - kann sich ja nur auf konkrete Sachverhalte beziehen, nicht aber auf eine Frage nach rechtlichen Grundlagen.
Sollte die Auskunft nicht erteilt werden, dann beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gemäß §4 AuskunftspflichtG wie weiter unten beschrieben unter der Bedingung, dass ich vorab über die Kosten des Bescheids informiert werde und explizit in Kenntnis der Kosten die Ausstellung verlange.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Juni 2018
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3. August 2018
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