Heimliche Aktivitäten eines BMJ-Beamten in der Going-Dark Gruppe ohne Wissen der Ministerin

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In den Medien wurden die skandalösen Aktivitäten einer heimliche Gruppierung entlarvt, die sich "Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung" nennt und die daran arbeitet, durch legistische Maßnahmen auf EU-Ebene das elektronische Briefgeheimnis abzuschaffen, den Schriftverkehr der Gesamtbevölkerung anlasslos mitzulesen und verschlüsselte Kommunikation zu verbieten (sogenannte Chatkontrolle).

In der Zeitung derstandard.at wurde davon berichtet (https://www.derstandard.at/story/300000…), dass dieser Geheimgruppierung (die sich entgegen dem Kommissionsbeschluss C(2016)3301 nicht im "Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen" eingetragen hat) auch ein Vertreter des BMJ angehört.

Gleichzeitig wurde die Bundesministerin in Medienberichten als empört und überrascht zitiert.

Ich beantrage gemäß §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz die Auskunft
1.) über den Namen des Beamten, der als Vertreter des BMJ der "Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung" angehört
2.) wie es sein konnte, dass die Frau Bundesministerin nichts von den Aktivitäten des Beamten mitbekommen hat
3.) ob der Herr durch seine Aktivitäten Weisungen der Frau Bundesministerin zuwider gehandelt hat
4.) ob seitens des BMJ geplant ist, im Rahmen der Expertengruppe die tatsächliche Haltung Österreichs zur Chatkontrolle klarzustellen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2024
  • Frist
    8. August 2024
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Heimliche Aktivitäten eines BMJ-Beamten in der Going-Dark Gruppe ohne Wissen der Ministerin [#3133]
Datum
13. Juni 2024 10:45
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In den Medien wurden die skandalösen Aktivitäten einer heimliche Gruppierung entlarvt, die sich "Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung" nennt und die daran arbeitet, durch legistische Maßnahmen auf EU-Ebene das elektronische Briefgeheimnis abzuschaffen, den Schriftverkehr der Gesamtbevölkerung anlasslos mitzulesen und verschlüsselte Kommunikation zu verbieten (sogenannte Chatkontrolle). In der Zeitung derstandard.at wurde davon berichtet (https://www.derstandard.at/story/3000000223813/going-dark-oesterreich-ist-fuer-eine-aufhebung-der-messenger-verschluesselung), dass dieser Geheimgruppierung (die sich entgegen dem Kommissionsbeschluss C(2016)3301 nicht im "Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen" eingetragen hat) auch ein Vertreter des BMJ angehört. Gleichzeitig wurde die Bundesministerin in Medienberichten als empört und überrascht zitiert. Ich beantrage gemäß §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz die Auskunft 1.) über den Namen des Beamten, der als Vertreter des BMJ der "Hochrangige Gruppe für den Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung" angehört 2.) wie es sein konnte, dass die Frau Bundesministerin nichts von den Aktivitäten des Beamten mitbekommen hat 3.) ob der Herr durch seine Aktivitäten Weisungen der Frau Bundesministerin zuwider gehandelt hat 4.) ob seitens des BMJ geplant ist, im Rahmen der Expertengruppe die tatsächliche Haltung Österreichs zur Chatkontrolle klarzustellen
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3133/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken für Ihr Interesse. Zum angesprochenen Sachverhalt hat die Frau Bundesminist…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Heimliche Aktivitäten eines BMJ-Beamten in der Going-Dark Gruppe ohne Wissen der Ministerin [#3133]
Datum
30. Juli 2024 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken für Ihr Interesse. Zum angesprochenen Sachverhalt hat die Frau Bundesministerin eine Parlamentarische Anfrage (Überwachung durch die Hintertür GZ: 18786/J) erhalten. Link: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/18786 Die Beantwortung der Frau Bundesministerin wird bis 12. August 2024 veröffentlicht. Wir bitten um Verständnis, dass wir dieser Beantwortung durch die Frau Bundesministerin hier nicht vorgreifen können. Vorweg wird aber klargestellt, dass es sich nicht um eine "heimliche Gruppierung" handelt, sondern die Europäische Kommission eine öffentliche Seite eingerichtet hat, in der sie Informationen zur Arbeit der High Level Group (HLG) zur Verfügung stellt: https://home-affairs.ec.europa.eu/networks/high-level-group-hlg-access-data-effective-law-enforcement_en Zur Frage 1 wird darauf hingewiesen, dass eine öffentliche namentliche Nennung von Bediensteten eine Verletzung des Datenschutzes der betroffenen Person iSd des DSG und der DSGVO darstellen würde und daher im Rahmen des Auskunftsrechts nicht zulässig ist. Zur Frage 2 wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht nicht dazu dient, eine Rechtfertigung der Behörde zu erlangen (VwGH, 27.2.2013, 2009/17/0232). Zur Kontrolle der Vollziehung der Frau Bundesministerin ist das parlamentarische Anfragerecht vorgesehen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die in Kürze erscheinende Beantwortung der Frau Bundesministerin. Zu Frage 3 wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht nicht dazu dient, eine rechtliche Bewertung von Verwaltungsvorgängen zu erhalten. Diesbezüglich bestehen eigens vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren zur Klärung von Verantwortlichkeiten (Strafverfahren, Disziplinarverfahren). Im Übrigen wird auch in diesem Zusammenhang auf die in Kürze erscheinende Beantwortung der Frau Bundesministerin verwiesen. Zur Frage 4 wird darauf hingewiesen, dass derzeit lediglich 42 als "Empfehlung" bezeichnete Vorschläge vorliegen, die aus den drei eingesetzten (Sub-)Arbeitsgruppen an die High-Level Group herangetragen worden sind. Mit freundlichen Grüßen